Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 31/03/2017
Änderungen
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Artikel 29 - Inkrafttreten und Anwendung (Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU)

Artikel 29

Inkrafttreten und Anwendung

(Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU)

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.