Aktualisiert 14/03/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen

Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2021/1118

Artikel 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. März 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN