Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft seit 28/07/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
08/07/2021
Delegierte Verordnung 2021/1118 veröffentlicht im ABl.
23/12/2020
EBA/RTS/2020/14
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/07/2020
EBA/CP/2020/16
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/1118

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1118 der Kommission vom 26. März 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode zur Abschätzung der Anforderung nach Artikel 104a der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der kombinierten Kapitalpufferanforderung für Abwicklungseinheiten auf konsolidierter Basis auf Ebene der Abwicklungsgruppe, sofern die Abwicklungsgruppe nicht selbst den Anforderungen nach jener Richtlinie unterliegt (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Schätzung der zusätzlichen EigenmittelanforderungArtikel 2 - Anpassungen für die Schätzung der zusätzlichen EigenmittelanforderungArtikel 3 - Methode zur Schätzung der kombinierten Kapitalpufferanforderung für AbwicklungseinheitenArtikel 4 - Inkrafttreten