Artikel 9
Die Bewertung beeinflussende Faktoren
(1) Der Bewerter berücksichtigt allgemeine Faktoren, die Auswirkungen auf die zentralen Annahmen haben können, auf denen der Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den in Artikel 8 genannten Bereichen beruht, darunter folgende Faktoren:
a) |
die wirtschaftliche Lage und die branchenspezifischen Gegebenheiten mit Einfluss auf das Unternehmen, einschließlich relevanter Marktentwicklungen; |
b) |
das Geschäftsmodell des Unternehmens und Änderungen der Unternehmensstrategie; |
c) |
die Kriterien des Unternehmens für die Auswahl von Vermögenswerten, einschließlich seiner Grundsätze für die Darlehensaufnahme; |
d) |
Umstände und Verfahren, die zu Zahlungsschocks führen können; |
e) |
Umstände mit Auswirkungen auf die Parameter zur Bestimmung der risikogewichteten Vermögenswerte für die Berechnung der Mindestkapitalanforderungen; |
f) |
die Auswirkungen der Finanzstruktur des Unternehmens auf die Fähigkeit des Unternehmens, Vermögenswerte für die erwartete Haltedauer zu halten, sowie auf seine Fähigkeit zur Generierung vorhersehbarer Zahlungsströme; |
g) |
allgemeine oder unternehmensspezifische Liquiditäts- oder Finanzierungsbedenken. |
(2) Der Bewerter weist alle im Bewertungsverfahren ermittelten nicht realisierten wesentlichen Gewinne — soweit sie bei der Bewertung nicht berücksichtigt wurden — gesondert aus und informiert im Bewertungsbericht angemessen über die außergewöhnlichen Umstände, die zu diesen Gewinnen geführt haben.