Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG I

ANHANG I

Berichtsvorlagen

VORLAGE 1

Artikel 4 der Richtlinie 2014/59/EG: Berichtsvorlage für quantitative Daten

[Die in dieser Vorlage enthaltenen Hinweise sollen der Unterstützung der Behörden beim Ausfüllen der Vorlage dienen und sind nicht Teil der Vorlage.]

Mitgliedstaat

 

Name der zuständigen Behörde/Abwicklungsbehörde, die den Bericht einreicht

 

Bezugsdatum

 

Anzahl der in dem Mitgliedstaat niedergelassenen Kreditinstitute

 

Anzahl der in dem Mitgliedstaat niedergelassenen Wertpapierfirmen

 

Anzahl der Kreditinstitute, auf die gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU vereinfachte Anforderungen angewandt wurden

[Die entsprechende Behörde hat gesonderte Zahlen für Anforderungen im Zusammenhang mit Folgendem zu liefern: Sanierungsplanung, Bewertungen der Abwicklungsfähigkeit und Abwicklungsplanung.]

Anzahl der Wertpapierfirmen, auf die gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU vereinfachte Anforderungen angewandt wurden

[Die entsprechende Behörde hat gesonderte Zahlen für Anforderungen im Zusammenhang mit Folgendem zu liefern: Sanierungsplanung, Bewertungen der Abwicklungsfähigkeit und Abwicklungsplanung.]

Anzahl der Institute, denen gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Richtlinie 2014/59/EU eine Ausnahme gewährt wurde

 

Kennungsnummern des Rechtsträgers (LEI), oder wenn diese nicht verfügbar sind, Namen der in dem Mitgliedstaat niedergelassenen Institute, die von der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 direkt beaufsichtigt werden oder die laut Artikel 4 Absatz 10 der Richtlinie 2014/59/EU einen beträchtlichen Anteil am Finanzsystem eines Mitgliedstaats haben und deshalb nicht für Ausnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Richtlinie 2014/59/EU in Frage kommen

[Dieser Abschnitt der Vorlage ist nur von den zuständigen Behörden auszufüllen, da er sich auf aufsichtliche Klassifizierungen bezieht.]

VORLAGE 2 (1)

Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU: Berichtsvorlage

[Die in dieser Vorlage enthaltenen Hinweise sollen der Unterstützung der Behörden beim Ausfüllen der Vorlage dienen und sind nicht Teil der Vorlage.]

Mitgliedstaat

 

Name der zuständigen Behörde/Abwicklungsbehörde, die den Bericht einreicht

[Von den zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden wird erwartet, dass sie für die Institute, auf die in Bezug auf Anforderungen für Sanierungspläne bzw. Anforderungen für Bewertungen der Abwicklungsfähigkeit und Abwicklungspläne (siehe Auflistung unter Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU) vereinfachte Anforderungen angewandt wurden, einen Bericht ausfüllen.

Die zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden müssen in Bezug auf alle Institute Bericht erstatten, auf die vereinfachte Anforderungen angewandt werden. Zur Erfüllung dieser Anforderung können die zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden wählen, ob sie diese Vorlage für jedes Institut einzeln oder für spezifische Institutskategorien ausfüllen, die gemeinsame Eigenschaften aufweisen und deshalb auf die gleiche Weise in Bezug auf die unter Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU genannten Kriterien bewertet werden.]

Bezugszeitraum

 

Name der Kreditinstitutskategorie oder Name des Kreditinstituts

[Bei der Berichterstattung auf der Grundlage einer Kategorie sind die LEI-Nummern jedes einzelnen Instituts, das der Kategorie angehört, anzugeben; wenn diese nicht verfügbar sind, sind die Namen der Institute anzugeben.]

[Wenn der Bericht für eine spezifische Institutskategorie ausgefüllt wird, ist eine Beschreibung der Kategorie, einschließlich der Haupteigenschaften der Institute in dieser Kategorie (z. B. unter Bezugnahme auf die SREP-Klassifizierung in Übereinstimmung mit den Leitlinien der EBA gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338) oder ein anderes anwendbares Klassifizierungssystem) vorzulegen. Zudem ist eine Auflistung der LEI-Nummern, oder wenn diese Nummern nicht verfügbar sind, der Namen der Institute, die dieser Kategorie angehören, vorzulegen. Wenn es mehr als eine Institutskategorie gibt, ist für jede Kategorie ein Bericht auszufüllen.]

Name der Wertpapierfirmenkategorie oder Name der Wertpapierfirma

[Bei der Berichterstattung auf der Grundlage einer Kategorie sind die LEI-Nummern jedes einzelnen Instituts, das der Kategorie angehört, anzugeben; wenn diese nicht verfügbar sind, sind die Namen der Institute anzugeben.]

[Siehe oben.]

Anzahl der Institute, die in diese Kategorie fallen

[Dieser Kasten ist nur auszufüllen, wenn sich der Bericht auf eine Institutskategorie bezieht.]

Grundlage für die Feststellung, dass im Hinblick auf die entsprechenden, unter Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU festgelegten Kriterien der Ausfall und die anschließende Liquidation [der Institute, die in diese Kategorie fallen/des Instituts] im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens wahrscheinlich keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Finanzmärkte, auf andere Institute, die Finanzierungsbedingungen oder die Gesamtwirtschaft haben würde. Die Beschreibung muss, soweit möglich, quantitative Informationen enthalten.

[In diesem Abschnitt sind im Hinblick auf die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU festgelegten Kriterien die obligatorischen Indikatoren anzugeben, auf die in der Vorlage unten Bezug genommen wird, sowie fakultative Indikatoren aus der Liste in Anhang II dieser Verordnung, anhand der das Institut oder die Institutskategorie bewertet wurde und eine Beschreibung der Eigenschaften des Instituts/der Institutskategorie, auf das bzw. die vereinfachte Anforderungen angewandt werden. Jede Behörde hat im Bericht Gewichtungen anzugeben, die in Bezug auf die einzelnen Kriterien vorgenommen wurden.]

Gewichtung [Bitte gegebenenfalls die Gewichtung beschreiben, die jedem Kriterium zu den Zwecken des Bewertungsprozesses zugewiesen wurde.]

Kriterium

Indikator

Beschreibung des Instituts/der Institute

[Bitte an den vermerkten Stellen quantitative Daten eintragen. Wenn der Bericht für eine Institutskategorie ausgefüllt wird, können die quantitativen Daten in Form einer Spanne angegeben werden (z. B. Gesamtvermögen von Betrag A in Euro bis Betrag B in Euro). An den anderen Stellen bitte eine ausführliche Beschreibung angeben.]

Volumen

Vermögenswerte insgesamt (2)

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Gesamte Vermögenswerte/BIP des Mitgliedstaats

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Nur für Wertpapierfirmen:

Verbindlichkeiten insgesamt

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Gesamte Kundengelder

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Gesamte Vermögenswerte der Kunden

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Gesamtprovisionsertrag

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Verflechtungen

Verbindlichkeiten im Interfinanzsystem (3)

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Vermögenswerte im Interfinanzsystem (4)

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Umlauf von Schuldverschreibungen (5)

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Anzahl der ausländischen Tochterunternehmen und Zweigstellen

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies muss nicht ausgefüllt werden, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Für Institute und sonstige Einrichtungen erbrachte Clearing-, Zahlungs- und Abrechnungsdienstleistungen

[Bitte eine Beschreibung der derartigen Dienstleistungen einfügen, die von dem betreffenden Institut oder der Institutskategorie erbracht werden.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Umfang und Komplexität der Tätigkeiten

Wert der OTC-Derivate (nominell) (6)

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Rechtssystemübergreifende Verbindlichkeiten (7)

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Rechtssystemübergreifende Forderungen (8)

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Gesamte Einlagen

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Gesamte gedeckte Einlagen

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Risikoprofil

Gesamtergebnis des Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (Supervisory review and evaluation process, SREP)

[Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

SREP-Ergebnis im Hinblick auf die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung

[Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

SREP-Ergebnis im Hinblick auf die Angemessenheit der Liquidität

[Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

SREP-Ergebnis im Hinblick auf die interne Leitung sowie institutsübergreifende Kontrollen

[Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Rechtsstellung

Behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von fortgeschrittenen Modellen für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken

[Bitte eine Beschreibung der regulierten Tätigkeiten angeben, für deren Ausübung das Institut oder die Institutskategorie über eine Genehmigung verfügt, sowie eine Beschreibung im Hinblick darauf, ob fortgeschrittene Modelle verwendet werden (und falls ja, Beschreibung des angewandten Modells).]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Art des Geschäfts

SREP-Ergebnis für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie

[Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Position des Instituts in den Rechtsordnungen, in denen es tätig ist, im Hinblick auf kritische Funktionen und die in der jeweiligen Rechtsordnung angebotenen Kerngeschäftsbereiche und den Marktanteil des Instituts

[Bitte eine Beschreibung der kritischen Funktionen und der in der jeweiligen Rechtsordnung angebotenen Kerngeschäftsbereiche angeben. Wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird, kann dies in Form einer allgemeinen Beschreibung der kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche, die von den in die Kategorie fallenden Instituten angeboten werden, erfolgen.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Beteiligungsstruktur

Grad der Konzentration der Anteilseigner

[Bitte im Rahmen der Antwort den Prozentsatz der Anteile angeben, die sich im Besitz der fünf wichtigsten Anteilseigner von Stammaktien befinden. Wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird, kann dies in Form einer allgemeinen Beschreibung des Grades der Konzentration der Anteilseigner der Institute in der Kategorie erfolgen.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Rechtsform

Struktur des Instituts: Ist das Institut Teil einer Gruppe und falls ja, verfügt die Gruppe über eine komplexe, stark verflochtene Struktur

[Wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird, kann dies in Form einer allgemeinen Beschreibung der Struktur der Institute in der Kategorie erfolgen.]

Unternehmensform des Instituts (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapitalgesellschaft oder eine andere im nationalen Recht vorgesehene Unternehmensform)

[Wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird, kann dies in Form einer allgemeinen Beschreibung der Unternehmensform der Institute in der Kategorie erfolgen.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Mitgliedschaft in einem institutsbezogenen Sicherungssystem (institutional protection scheme, IPS) oder sonstigen System der wechselseitigen Solidarität gemäß Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Funktion des Instituts in dem System als Teilnehmer oder Zentralinstitut oder als Bereitsteller kritischer Funktionen für das System

[Bitte eine Beschreibung der Funktion des Instituts im System angeben (z. B. als Teilnehmer oder Zentralinstitut oder als Bereitsteller kritischer Funktionen für andere Teilnehmer oder als Partei, die potenziell dem Risiko einer Konzentration der Struktur ausgesetzt ist).]

[Wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird, kann dies in Form einer allgemeinen Beschreibung der Institute in der Kategorie erfolgen.]

Volumen des Garantiefonds im Vergleich zu den Gesamtmitteln des Instituts

[Bitte quantitative Daten angeben. Dies kann eine Wertspanne umfassen, wenn die Vorlage für eine Kategorie ausgefüllt wird.]

Von der Liste der „fakultativen“ Indikatoren in Anhang II berücksichtigte Indikatoren

 

Sonstige Bemerkungen

[Bitte eine Beschreibung sämtlicher sonstigen Faktoren angeben, die bei der oben genannten Feststellung berücksichtigt wurden.]

Beschreibung der vereinfachten Anforderungen, die auf die Institutskategorie/das Institut angewandt werden

[In diesem Bereich bitte gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Folgendem:

den entsprechenden Artikeln [bitte genauere Angaben machen] der Richtlinie 2014/59/EU, die in der jeweiligen Zeile der Tabelle enthalten sind;

Abschnitt A des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU und ergänzende Verordnung der Kommission im Hinblick auf den Inhalt von Sanierungsplänen;

Abschnitt B des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU und ergänzende Verordnung der Kommission im Hinblick auf die Anforderungen an den Abwicklungsplan;

Abschnitt C des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU;

eine Beschreibung des Unterschieds zwischen den vollständigen Anforderungen und den geltenden vereinfachten Anforderungen angeben.]

Beschreibung der vereinfachten Anforderungen im Hinblick auf die Inhalte und Einzelheiten des Sanierungsplans

[Bitte den Unterschied zwischen den vollständigen Anforderungen und den geltenden vereinfachten Anforderungen beschreiben (d. h. welche Punkte muss das Institut/müssen die Institute nicht erfüllen), zum Beispiel: Welche Elemente sind, unter Berücksichtigung der Liste in Abschnitt A des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU und der ergänzenden Verordnung der Kommission im Hinblick auf den Inhalt von Sanierungsplänen, gemäß den auf das Institut/die Institutskategorie angewandten vereinfachten Anforderungen nicht erforderlich?]

Beschreibung der vereinfachten Anforderungen im Hinblick auf die Inhalte und Einzelheiten des Abwicklungsplans

 

Wann wurde der erste Sanierungsplan/Abwicklungsplan erstellt bzw. wann soll dieser erstellt werden und wie oft soll dieser aktualisiert werden

 

Beschreibung der vereinfachten Anforderungen im Hinblick auf die Inhalte und geforderten Informationen gemäß Artikel 5 Absatz 5, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2 sowie in den Abschnitten A und B des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU

 

Beschreibung der vereinfachten Anforderungen im Hinblick auf den geforderten Detaillierungsgrad für die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit nach den Artikeln 15 und 16 und Abschnitt C des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU

 

VORLAGE 3

Artikel 4 Absatz 8 der Richtlinie 2014/59/EU: Berichtsvorlage

[Die in dieser Vorlage enthaltenen Hinweise sollen der Unterstützung der Behörden beim Ausfüllen der Vorlage dienen und sind nicht Teil der Vorlage.]

Mitgliedstaat

 

Name der zuständigen Behörde/Abwicklungsbehörde, die den Bericht einreicht

[Die zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden haben einen Bericht in Bezug auf diejenigen Institute auszufüllen, denen im Zusammenhang mit den jeweiligen Anforderungen in Kapitel I Abschnitte 2 und 3 der Richtlinie 2014/59/EU Ausnahmen gewährt wurden. Die zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden müssen in Bezug auf alle Institute Bericht erstatten, den Ausnahmen gewährt werden.]

Bezugszeitraum

 

Name der Kreditinstitutskategorie oder Name des Kreditinstituts

[Bei der Berichterstattung auf der Grundlage einer Kategorie sind die LEI-Nummern jedes einzelnen Instituts, das der Kategorie angehört, anzugeben; wenn diese nicht verfügbar sind, sind die Namen der Institute anzugeben.]

[Wenn der Bericht für eine spezifische Institutskategorie ausgefüllt wird, bitte eine Beschreibung der Kategorie angeben, einschließlich der Haupteigenschaften der Institute in dieser Kategorie (z. B. unter Bezugnahme auf die SREP-Klassifizierung oder ein anderes anwendbares Klassifizierungssystem). Bitte ebenfalls eine Liste der LEI-Nummern angeben, oder wenn die LEI-Nummern nicht verfügbar sind, der Namen der Institute in der Kategorie. Wenn es mehr als eine Institutskategorie gibt, bitte den Bericht für jede Kategorie ausfüllen.]

Grundlage für die Gewährung der Ausnahme im Hinblick auf die entsprechenden Kriterien gemäß Artikel 4 Absatz 8 der Richtlinie 2014/59/EU

Institute, die aufgrund von Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einer Zentralorganisation zugeordnet und vollständig oder teilweise von den Aufsichtsanforderungen des nationalen Rechts ausgenommen sind

[In diesem Abschnitt bitte eine Beschreibung der/des [Institutskategorie/Instituts] angeben.]

Institute, die einem institutsbezogenen Sicherungssystem angehören

 


(1)  Wenn Indikatorwerte gemäß den in dieser Vorlage bestimmten Definitionen nicht verfügbar sind, da die entsprechenden Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich fallen, nicht gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) Bericht erstatten und auf sie die Anforderungen der Vorlagen für Finanzinformationen (FINREP) nicht zutreffen, haben zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden geeignete Entsprechungen zu verwenden. In diesem Fall müssen die jeweiligen Behörden gewährleisten, dass diese Entsprechungen hinreichend erläutert werden und soweit möglich mit den in dieser Vorlage angegebenen Definitionen übereinstimmen.

(2)  Für die Zwecke dieser Vorlage werden die „Vermögenswerte insgesamt“ weltweit im Einklang mit FINREP (IFRS oder allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) berechnet — F 01.01, Zeile 380, Spalte 010.

(3)  Für die Zwecke dieser Vorlage werden die „Verbindlichkeiten im Interfinanzsystem“ weltweit im Einklang mit FINREP (IFRS oder GAAP) berechnet → F 20.06, Zeilen 020 + 030 + 050 + 060 + 100 + 110, Spalte 010, alle Länder (z-Achse).

(4)  Für die Zwecke dieser Vorlage werden die „Vermögenswerte im Interfinanzsystem“ weltweit im Einklang mit FINREP (IFRS oder GAAP) berechnet → F 20.04, Zeilen 020 + 030 + 050 + 060 + 110 + 120 + 170 + 180, Spalte 010, alle Länder (z-Achse).

(5)  Für die Zwecke dieser Vorlage wird der „Umlauf von Schuldverschreibungen“ weltweit im Einklang mit FINREP (IFRS oder GAAP) berechnet → F 01.02, Zeilen 050 + 090 + 130, Spalte 010.

(6)  Für die Zwecke dieser Vorlage wird der „Wert der OTC-Derivate (nominell)“ weltweit im Einklang mit Folgendem berechnet: FINREP (IFRS) → F 10.00, Zeilen 300 + 310 + 320, Spalte 030 + F 11.00, Zeilen 510 + 520 + 530, Spalte 030 oder FINREP (GAAP) → F 10.00, Zeilen 300 + 310 + 320, Spalte 050 + F 11.00, Zeilen 510 + 520 + 530, Spalte 030.

(7)  Für die Zwecke dieser Vorlage werden die „rechtssystemübergreifenden Verbindlichkeiten“ weltweit im Einklang mit FINREP (IFRS oder GAAP) berechnet → F 20.06, Zeilen 010 + 040 + 070, Spalte 010, alle Länder außer Sitzland (z-Achse). Anmerkung: Der berechnete Wert sollte folgende Posten ausschließen: i) unternehmensinterne Verbindlichkeiten und ii) Verbindlichkeiten von ausländischen Zweigstellen und Tochterunternehmen gegenüber Gegenparteien im selben Sitzland.

(8)  Für die Zwecke dieser Vorlage werden die „rechtssystemübergreifenden Forderungen“ weltweit im Einklang mit FINREP (IFRS oder GAAP) berechnet → F 20.04, Zeilen 010 + 040 + 080 + 140, Spalte 010, alle Länder außer Sitzland (z-Achse). Anmerkung: Der berechnete Wert sollte folgende Posten ausschließen: i) unternehmensinterne Vermögenswerte und ii) Vermögenswerte von ausländischen Zweigstellen und Tochterunternehmen gegenüber Gegenparteien im selben Sitzland.