Aktualisiert 08/09/2026
Tritt in Kraft am 23/09/2026

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 26 - Delegierte Verordnung 2026/1167

Artikel 26

Einstufung in Stufe 2 der Ereignisart der Stufe 1 „Externer Betrug“

Die Institute stufen jedes gemäß Artikel 24 als „Externer Betrug“ eingestufte Verlustereignis in eine der folgenden Kategorien der Stufe 2 ein:

Einstufung in Stufe 2 von „Externer Betrug“

Beschreibung

Laufende Nummer

Von Kunden des Instituts begangener Betrug

Betrügerische Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit Datendiebstahl oder Datenmanipulation stehen und von einem Kunden des Instituts begangen wurden, auch in Absprache mit einer anderen Person.

2.1

Nicht von Kunden des Instituts begangener

Betrug

Betrügerische Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit Datendiebstahl oder Datenmanipulation stehen und nicht von einem Kunden des Instituts begangen wurden, einschließlich durch die Identität einer anderen unwissenden Person.

2.2

Datendiebstahl und

-manipulation

Daten, die durch jegliche Mittel, einschließlich Cyberangriffe, aus Banksystemen gestohlen oder darin böswillig manipuliert wurden. Dies umfasst alle Arten von Daten, z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten und die geschützten Daten des Instituts.

2.3

Raub, Einbruch und Diebstahl von Sachvermögenswerten

Raub, Einbruch und Diebstahl von Sachvermögenswerten durch Dritte.

2.4