Aktualisiert 03/03/2026
In Kraft

Fassung vom: 29/12/2025
Änderungen
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Artikel 26 - Durchführungsverordnung 2024/3117

Artikel 26

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 28. Juni 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.