Aktualisiert 21/12/2024
In Kraft seit 01/01/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
12/12/2023
Delegierte Verordnung 2023/2779 veröffentlicht im ABl.
23/05/2022
EBA/RTS/2022/06
Finaler Entwurf veröffentlicht
26/07/2021
EBA/CP/2021/30
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/2779

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2779 der Kommission vom 6. September 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Ermittlung von Schattenbankunternehmen im Sinne des Artikels 394 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

ErwägungsgründeArtikel 1 - Kriterien für die Ermittlung von SchattenbankunternehmenArtikel 2 - Bankdienstleistungen und -tätigkeitenArtikel 3 - InkrafttretenANHANG