Artikel 4
Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bei Anlagebuchpositionen, die dem Warenpositionsrisiko unterliegen oder die sowohl dem Warenpositionsrisiko als auch dem Fremdwährungsrisiko unterliegen, nach dem alternativen auf internen Modellen basierenden Ansatz
(1) Bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Anlagebuchpositionen, die entweder dem Warenpositionsrisiko oder sowohl dem Warenpositionsrisiko als auch dem Fremdwährungsrisiko unterliegen, nach dem alternativen internen Modell im Sinne von Teil 3 Titel IV Kapitel 1b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 legen die Institute den letzten verfügbaren beizulegenden Zeitwert dieser Positionen zugrunde. Die Institute bewerten diese Positionen täglich zum beizulegenden Zeitwert.
(2) Im Falle von Anlagebuchpositionen, die nur dem Warenpositionsrisiko unterliegen, wenden die Institute bei der Berechnung des in Artikel 325bb der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Risikomaßes Expected Shortfall oder des in Artikel 325bk jener Verordnung genannten Stressszenario-Risikomaßes Szenarien künftiger Schocks bzw. extreme Szenarien künftiger Schocks nur auf Risikofaktoren an, die der in Artikel 325bd Absatz 1 jener Verordnung genannten Risikofaktorgruppe „Warenpositionen“ angehören.
(3) Im Falle von Anlagebuchpositionen, die dem Warenpositionsrisiko und dem Fremdwährungsrisiko unterliegen, wenden die Institute bei der Berechnung des in Artikel 325bb der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Risikomaßes Expected Shortfall oder des in Artikel 325bk jener Verordnung genannten Stressszenario-Risikomaßes Szenarien künftiger Schocks bzw. extreme Szenarien künftiger Schocks auf die Risikofaktoren an, die den in Artikel 325bd Absatz 1 jener Verordnung genannten Risikofaktorgruppen „Warenpositionen“ oder „Fremdwährung“ angehören.