Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft seit 21/02/2023

Fassung vom: 01/02/2023
Referenzstellen (6)
01/02/2023
Delegierte Verordnung 2023/206 veröffentlicht im ABl.
29/10/2021
EBA/RTS/2021/12
Finaler Entwurf veröffentlicht
29/04/2021
EBA/CP/2021/18
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/206

Delegierte Verordnung (EU) 2023/206 der Kommission vom 5. Oktober 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Arten von Faktoren, die bei der Bewertung der Angemessenheit von Risikogewichten für durch Immobilien besicherte Risikopositionen zu berücksichtigen sind, und der Bedingungen, die bei der Bewertung der Angemessenheit der Mindestwerte für die Verlustquote bei Ausfall bei durch Immobilien besicherten Risikopositionen zu berücksichtigen sind (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Arten von Faktoren, die bei der Bewertung der Angemessenheit von Risikogewichten für durch Immobilien besicherte Risikopositionen zu berücksichtigen sindArtikel 2 - Bedingungen, die bei der Bewertung der Angemessenheit der LGD-Mindestwerte für durch Immobilien besicherte Risikopositionen zu berücksichtigen sindArtikel 3 - Bewertungen für Immobiliensegmente oder bestimmte Teile des Hoheitsgebiets eines MitgliedstaatsArtikel 4 - Verwendung anderer DatenquellenArtikel 5 - Inkrafttreten