Aktualisiert 23/11/2024
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Artikel 2 - Schätzung der JTD-Bruttobeträge für die in Artikel 325w Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Risikopositionen

Artikel 2

Schätzung der JTD-Bruttobeträge für die in Artikel 325w Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Risikopositionen

(1)   Die alternative Methode zur Schätzung der JTD-Bruttobeträge der in Artikel 325w Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Risikopositionen besteht in der Berechnung der Differenz zwischen dem Marktwert eines in jenem Absatz genannten Derivats, aus dem sich die Risikoposition für das Institut ergibt, zum Zeitpunkt der Schätzung des JTD-Bruttobetrags und dem Marktwert dieses Derivats bei Berechnung unter der Annahme, dass der Schuldner zu diesem Zeitpunkt ausgefallen ist.

(2)   Ist der Schuldner zum Zeitpunkt der Schätzung ausgefallen und spiegelt der Marktwert des Instruments, aus dem sich die Risikoposition für das Institut ergibt, zu diesem Zeitpunkt den Gewinn oder Verlust aus dem Ausfall des Schuldners wider, so besteht die in Artikel 325w Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannte alternative Methode darin, dass der JTD-Bruttobetrag der Risikoposition als null betrachtet wird.