Aktualisiert 23/11/2024
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 7 - Aufhebung

Artikel 7

Aufhebung

Der Durchführungsbeschluss 2014/908/EU wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen.