Aktualisiert 23/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen

Artikel 12 - Delegierte Verordnung 2017/180

Artikel 12

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Oktober 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER