Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

In dieser Verordnung wird die praktische Arbeitsweise des im Einklang mit Artikel 116 und des im Einklang mit Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU eingerichteten Aufsichtskollegiums (im Folgenden „Kollegium“) festgesetzt.