Artikel 2
Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten
Die den Transaktionsregistern in Rechnung gestellten Gebühren decken Folgendes ab:
a)
sämtliche Kosten für ihre Registrierung und Beaufsichtigung durch die ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, einschließlich der im Zusammenhang mit ihrer Anerkennung anfallenden Kosten;
b)
sämtliche Kosten für die Rückvergütungen an die zuständigen Behörden, die insbesondere infolge einer Delegierung von Aufgaben nach Artikel 74 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Arbeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durchführen.