Aktualisiert 02/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 1003/2013

Artikel 2

Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten

Die den Transaktionsregistern in Rechnung gestellten Gebühren decken Folgendes ab:

a) 

sämtliche direkten und indirekten Kosten für ihre Beaufsichtigung durch die ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, einschließlich der im Zusammenhang mit ihrer Anerkennung anfallenden Kosten;

b) 

sämtliche Kosten für die Rückerstattung direkter und indirekter Kosten an die zuständigen Behörden, die insbesondere infolge einer Delegierung von Aufgaben nach Artikel 74 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Arbeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durchführen.