Aktualisiert 13/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/05/2021
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung legt Bestimmungen für die Gebühren fest, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Transaktionsregistern für deren Registrierung, Beaufsichtigung und Anerkennung in Rechnung stellt.