Artikel 62
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Abschnitt 2 Buchstabe h tritt drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in Bezug auf Transaktionen mit Derivaten im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstaben b und d der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ) in Kraft. Anhang I Abschnitt 2 Absatz 1 Buchstabe h gilt vom 29. November 2022 bis zum 7 September 2024 jedoch nicht für Geschäfte mit Derivaten im Sinne von Artikel 2 Nummer 4 Buchstaben b und d der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
( 6 ) ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.