Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 07/03/2024
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Artikel 62 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 62

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Abschnitt 2 Buchstabe h tritt drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in Bezug auf Transaktionen mit Derivaten im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 Buchstaben b und d der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ) in Kraft.  Anhang I Abschnitt 2 Absatz 1 Buchstabe h gilt vom 29. November 2022 bis zum 7 September 2024 jedoch nicht für Geschäfte mit Derivaten im Sinne von Artikel 2 Nummer 4 Buchstaben b und d der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.


( 6 )  ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.