Artikel 32
Bewertung des Liquiditätsrisikos
Der Rahmen für die Steuerung des Liquiditätsrisikos umfasst einen Liquiditätsplan, der gemäß Artikel 12 dokumentiert und aufbewahrt wird. Der Liquiditätsplan enthält mindestens die Verfahren der CCP in Bezug auf
die mindestens täglich vorzunehmende Steuerung und Überwachung ihres Liquiditätsbedarfs in verschiedenen Marktszenarien;
die Erhaltung ausreichender liquider Finanzmittel zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs und die Unterscheidung verschiedener Arten von liquiden Mitteln nach ihrer Verwendung;
die tägliche Beurteilung und Bewertung der liquiden Vermögenswerte, die der CCP zur Verfügung stehen, und ihres Liquiditätsbedarfs;
die Ermittlung von Quellen für Liquiditätsrisiken;
die Bewertung von Zeiträumen, in denen die liquiden Finanzmittel der CCP verfügbar sein sollten;
die Bewertung des potenziellen Liquiditätsbedarfs, der von der Fähigkeit der Clearingmitglieder abhängig ist, Barsicherheiten in unbare Sicherheiten umzuwandeln;
die Verfahren im Falle von Liquiditätsengpässen;
die Erneuerung der liquiden Finanzmittel, die möglicherweise während eines Stressereignisses aufgebraucht werden.
Der Plan wird vom Leitungsorgan der CCP nach Abstimmung mit dem Risikoausschuss genehmigt.
Eine CCP nimmt eine Bewertung ihres Liquiditätsrisikos vor, auch in Bezug auf Situationen, in denen sie oder ihre Clearingmitglieder ihren Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Clearing- oder Abwicklungsprozesses nicht zum Fälligkeitstermin nachkommen können, und trägt dabei der Anlagetätigkeit der CCP Rechnung. Der Rahmen für das Risikomanagement berücksichtigt den Liquiditätsbedarf, der aus den Beziehungen der CCP zu Unternehmen erwächst, gegenüber denen die CCP ein Liquiditätsrisiko trägt, darunter
Verrechnungsbanken;
Zahlungssysteme;
Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme;
Nostro-Agenten;
Depotbanken;
Liquiditätsbeschaffer;
interoperable CCP;
Diensteanbieter.