Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 29/04/2024
Änderungen (1)
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Artikel 9 - Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans

Artikel 9

Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans

(1)  

Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält für jedes Mitglied der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans Folgendes:

a) 

eine Kopie des Lebenslaufs;

b) 

detaillierte Angaben zu den Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf IT-Management, IT-Operationen und IT-Entwicklung;

c) 

Angaben zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen, insbesondere in Form einer amtlichen Urkunde, sollte diese innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verfügbar sein;

d) 

eine Erklärung jedes Mitglieds der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans über seinen guten Leumund bei Finanz- oder Datendienstleistungen, in der dieses Mitglied angibt, ob

i) 

er/sie in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen strafrechtlich verurteilt wurde;

ii) 

er/sie bei einem von einer Regulierungsbehörde, staatlichen Stelle oder Agentur angestrengten Disziplinarverfahren gleich welcher Art für schuldig befunden wurde oder noch Gegenstand eines solchen Verfahrens ist;

iii) 

er/sie in einem zivilrechtlichen Verfahren in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen Unregelmäßigkeiten oder Betrugs bei der Führung eines Geschäfts von einem Gericht für schuldig befunden wurde;

iv) 

er/sie dem Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung eines Unternehmens angehört hat, dem von einer Regulierungsstelle die Registrierung oder Zulassung entzogen wurde;

v) 

ihm/ihr das Recht auf Ausübung von Tätigkeiten verweigert wurde, die eine Registrierung oder Zulassung durch eine Regulierungsstelle erfordern;

vi) 

er/sie dem Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung eines Unternehmens angehört hat, das in der Zeit, in der er/sie mit dem Unternehmen verbunden war, oder innerhalb eines Jahres nach seinem/ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen Insolvenz angemeldet hat oder liquidiert wurde;

vii) 

er/sie dem Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung eines Unternehmens angehört hat, das von einer Regulierungsstelle eines Fehlverhaltens für schuldig befunden oder einer Sanktion unterworfen wurde;

viii) 

er/sie wegen Betrugs, Veruntreuung oder in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen von einer staatlichen Stelle, einer Regulierungsstelle oder einer Berufsorganisation mit einer Geldstrafe belegt, suspendiert, für ungeeignet erklärt oder einer anderen Sanktion unterworfen wurde;

ix) 

er/sie infolge von Fehlverhalten oder missbräuchlichen Praktiken in einem Unternehmen eines Direktorenpostens oder einer Führungsposition enthoben, entlassen oder einer anderen Position enthoben wurde;

e) 

die Offenlegung aller potenziellen Interessenkonflikte, denen die Geschäftsleitung und die Mitglieder des Leitungsorgans bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausgesetzt sein könnten, sowie eine Erläuterung, wie diese geregelt werden.