Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 29/04/2024
Änderungen
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Artikel 8 - Rechtskonformität

Artikel 8

Rechtskonformität

Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält in Bezug auf die Strategien und Verfahren, mit denen der Antragsteller die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 gewährleisten will, Folgendes:

a) 

eine Beschreibung der Aufgaben der Compliance-Beauftragten sowie sämtlicher anderer an den Compliance-Bewertungen beteiligter Mitarbeiter, einschließlich einer Erläuterung, wie die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion vom Rest des Unternehmens sichergestellt werden soll;

b) 

die internen Strategien und Verfahren, die sicherstellen sollen, dass der Antragsteller samt seiner Manager und Beschäftigten alle Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 einhält, einschließlich einer Beschreibung der Aufgaben des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung;

c) 

falls vorhanden, den jüngsten internen Bericht der Compliance-Beauftragten oder etwaiger anderer an Compliance-Bewertungen beim Antragsteller beteiligter Mitarbeiter.