Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 10/08/2019

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 4 - Beschluss 2016/1371

Artikel 4

Die im Anhang festgelegten Kriterien sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten ab dem Datum der Annahme dieses Beschlusses für die Dauer von drei Jahren.