Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 10/08/2019

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Beschluss 2016/1371

Artikel 1

(1)   Die Produktgruppe „Personal-, Notebook- und Tablet-Computer“ umfasst Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer, tragbare All-in-One-Computer, Notebook-Computer, 2-in-1-Notebook-Computer, Tablet-Computer, Thin-Clients, Workstations und Small-Scale-Server.

(2)   Spielkonsolen und digitale Bilderrahmen gelten für die Zwecke dieses Beschlusses nicht als Computer.