Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 10/08/2019

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 3 - Beschluss 2016/1371

Artikel 3

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 für ein Erzeugnis der Produktgruppe „Personal-, Notebook- und Tablet-Computer“ im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 1 dieses Beschlusses und die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen sind im Anhang dieses Beschlusses enthalten.