Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/12/2020
Änderungen
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Artikel 4 - Beschluss 2016/1349

Artikel 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „Schuhe“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2025.