Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 03/06/2014
Änderungen
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Artikel 4 - Beschluss 2014/314/EU

Artikel 4

Die Kriterien für die Produktgruppe „Warmwasser-Heizgeräte“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen im Anhang gelten für vier Jahre ab dem Datum der Annahme dieses Beschlusses.