Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 03/06/2014
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 2 - Beschluss 2014/314/EU

Artikel 2

Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. Heizgerät“ bezeichnet ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät;

2. Raumheizgerät“ bezeichnet eine Vorrichtung, die

a) eine Warmwasser-Zentralheizungsanlage mit Wärme versorgt, um die Innentemperatur eines geschlossenen Raumes, etwa eines Gebäudes, einer Wohnung oder eines Zimmers, auf die gewünschte Höhe zu bringen und dort zu halten, und

b) mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist;

3. Kombiheizgerät“ bezeichnet ein Warmwasser-Raumheizgerät, das dazu ausgelegt ist, zusätzlich Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen, und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;

4. Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen“ bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Raumheizgeräten in Kombination mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehreren Solareinrichtungen;

5. Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen“ bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Kombiheizgeräten in Kombination mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehreren Solareinrichtungen;

6. Solareinrichtung“ bezeichnet eine reine Solaranlage, einen Sonnenkollektor, einen solarbeheizten Warmwasserspeicher oder eine Pumpe im Kollektorkreislauf, welche separat in Verkehr gebracht werden;

7. Warmwasser-Zentralheizungsanlage“ bezeichnet eine Anlage, in der Wasser als Übertragungsmedium zur Verteilung zentral erzeugter Wärme an Wärmestrahler zum Zweck der Raumheizung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden dient;

8. Wärmeerzeuger“ bezeichnet den Teil eines Heizgerätes, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren die Wärme erzeugt:

a) Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen;

b) Nutzung des Joule-Effektes in elektrischen Widerstandsheizelementen;

c) Aufnahme von Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder von Abwärme;

9. Gasheizgerät“ bezeichnet ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die mit gasförmigen Brennstoffen fossilen Ursprungs oder aus Biomasse betrieben werden;

10. Heizgerät mit Flüssigbrennstoff“ bezeichnet ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die mit flüssigen Brennstoffen fossilen Ursprungs oder aus Biomasse betrieben werden;

11. Heizgerät mit Festbrennstoff“ bezeichnet ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die mit festen Brennstoffen fossilen Ursprungs oder aus Biomasse betrieben werden;

12. Raumheizgerät mit Heizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das Wärme durch die Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen und/oder durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen erzeugt;

13. Raumheizgerät mit Gasheizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die durch Verbrennung von gasförmigen Brennstoffen fossilen Ursprungs oder aus Biomasse Wärme erzeugen;

14. Raumheizgerät mit Flüssigbrennstoffheizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die durch Verbrennung von flüssigen Brennstoffen fossilen Ursprungs oder aus Biomasse Wärme erzeugen;

15. Raumheizgerät mit Feststoffbrennstoffheizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die durch Verbrennung von festen Brennstoffen fossilen Ursprungs oder aus Biomasse Wärme erzeugen;

16. Raumheizgerät mit Heizkessel für feste Biomasse“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die durch Verbrennung von festen Brennstoffen aus Biomasse Wärme erzeugen;

17. elektrisches Raumheizgerät mit Heizkessel“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Heizkessel, das Wärme ausschließlich durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen erzeugt;

18. elektrisches Kombiheizgerät mit Heizkessel“ bezeichnet ein Kombiheizgerät mit Heizkessel, das Wärme ausschließlich durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen erzeugt;

19. Raumheizgerät mit Wärmepumpe“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das zur Wärmeerzeugung Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder Abwärme nutzt; ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe kann mit einem oder mehreren Zusatzheizgeräten ausgestattet sein, die den Joule-Effekt in elektrischen Widerstandsheizelementen oder die Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen nutzen;

20. Kombiheizgerät mit Wärmepumpe“ bezeichnet ein Raumheizgerät mit Wärmepumpe, das dazu ausgelegt ist, zusätzlich Wärme zur Bereitung von warmem Trink- oder Sanitärwasser mit einem bestimmten Temperaturniveau, in einer bestimmten Menge und einem bestimmten Durchfluss innerhalb bestimmter Zeiträume bereitzustellen, und das an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist;

21. brennstoffbetriebenes Heizgerät mit Wärmepumpe“ bezeichnet ein Heizgerät mit Wärmepumpe, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die mit Gas oder flüssigem Brennstoff fossilen Ursprungs oder aus Biomasse betrieben werden;

22. elektrisch betriebenes Heizgerät mit Wärmepumpe“ bezeichnet ein Heizgerät mit Wärmepumpe, das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die mit Elektrizität betrieben werden;

23. Raumheizgerät mit Kraft-Wärme-Kopplung“ bezeichnet ein Raumheizgerät, das in ein und demselben Verfahren zugleich Wärme und Strom erzeugt;

24. Temperaturregler“ bezeichnet die Vorrichtung, die im Hinblick auf den Wert der erwünschten Innentemperatur und auf die Zeitpunkte, zu denen eine bestimmte Innentemperatur herrschen soll, die Schnittstelle zum Endnutzer bildet und maßgebliche Daten, beispielsweise die aktuelle(n) Innen- und/oder Außentemperatur(en), an eine Schnittstelle des Heizgerätes, etwa eine zentrale Verarbeitungseinheit, weitergibt und die Regelung der Innentemperatur(en) unterstützt;

25. Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad“ (ηs) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Heizgerät gedeckten Raumheizwärmebedarf für eine bestimmte Heizperiode und dem zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen jährlichen Energieverbrauch in %;

26. Warmwasserbereitungs-Nutzungsgrad“ (ηwh) bezeichnet den Quotienten aus der von einem Kombiheizgerät gelieferten Nutzenergie im Trink- oder Sanitärwasser und der für ihre Erzeugung erforderlichen Energie in %;

27. Wärmenennleistung“ bezeichnet die angegebene Wärmeleistung eines Heizgerätes beim Betrieb zur Raumheizung und gegebenenfalls zur Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW; für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe gelten die Bezugs-Auslegungsbedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission ( 2 );

28. Norm-Nennbedingungen“ bezeichnet die Betriebsbedingungen für Heizgeräte, unter denen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen die Wärmenennleistung, der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad, der Warmwasserbereitungs-Nutzungsgrad, der Schallleistungspegel sowie der Ausstoß von Stickoxiden (NOx), Kohlenmonoxid (CO), gasförmigem organisch gebundenem Kohlenstoff (OGC) und Staub zu bestimmen sind;

29. durchschnittliche Klimaverhältnisse“ bezeichnet die Temperaturverhältnisse, die für die Stadt Straßburg typisch sind;

30. Raumheizungs-Jahresemissionen“ bezeichnet

 bei automatisch beschickten Festbrennstoffheizkesseln einen gewichteten Durchschnitt der Emissionen bei Wärmenennleistung und der Emissionen bei 30 % der Wärmenennleistung, ausgedrückt in mg/m3;

 bei manuell beschickten Festbrennstoffheizkesseln, die kontinuierlich bei 50 % der Wärmenennleistung betrieben werden können, einen gewichteten Durchschnitt der Emissionen bei Wärmenennleistung und der Emissionen bei 50 % der Wärmenennleistung, ausgedrückt in mg/m3;

 bei manuell beschickten Festbrennstoffheizkesseln, die nicht kontinuierlich bei 50 % oder weniger der Wärmenennleistung betrieben werden können, die Emissionen bei Wärmenennleistung, ausgedrückt in mg/m3;

 bei Festbrennstoffraumheizgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung die Emissionen bei Wärmenennleistung, ausgedrückt in mg/m3;

31. Treibhauspotenzial“ bezeichnet das Treibhauspotenzial gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 );

32. Nm3“ bezeichnet Kubikmeter im Normzustand (bei 101,325 kPa, 273,15 K).


( 2 ) Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten (ABl. L 239 vom 6.9.2013, S. 136).

( 3 ) Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 1).