Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 03/06/2014
Änderungen
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Artikel 3 - Beschluss 2014/314/EU

Artikel 3

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für ein unter die Produktgruppe „Warmwasser-Heizgeräte“ im Sinne des Artikels 1 dieses Beschlusses fallendes Produkt sowie die Verfahrensvorschriften für die diesbezügliche Beurteilung und Prüfung sind im Anhang festgelegt.