Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 30/11/2020

Fassung vom: 06/09/2017
Änderungen (1)
Suche im Rechtsakt

Artikel 4 - Beschluss 2014/256/EU

Artikel 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „weiterverarbeitete Papiererzeugnisse“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2020.