Artikel 4
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „weiterverarbeitete Papiererzeugnisse“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2020.
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Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „weiterverarbeitete Papiererzeugnisse“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2020.