Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 31/05/2013
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 3 - Beschluss 2013/250/EU

Artikel 3

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 für ein unter die Produktgruppe „Sanitärarmaturen“ im Sinne von Artikel 1 dieses Beschlusses fallendes Produkt sowie die Verfahrensvorschriften für die diesbezügliche Beurteilung und Prüfung sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.