Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 31/05/2013
Änderungen
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Artikel 1 - Beschluss 2013/250/EU

Artikel 1

(1)  Die Produktgruppe „Sanitärarmaturen“ umfasst Haushaltswasserhähne, Duschköpfe und Duschsysteme, die in erster Linie zur Entnahme von Wasser für die Körperpflege und zur Entnahme von Putz-, Koch- und Trinkwasser verwendet werden, auch bei Vermarktung für den nichthäuslichen Gebrauch.

(2)  Die nachstehenden Produkte sind von der Produktgruppe „Sanitärarmaturen“ ausgeschlossen:

a) Badewannenhähne;