Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 31/05/2013
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Anlage - Beschluss 2013/250/EU

Anlage

Die folgenden Informationen basieren auf dem Bericht über die „EIGNUNG METALLENER WERKSTOFFE FÜR DIE VERWENDUNG IN PRODUKTEN IM KONTAKT MIT TRINKWASSER. Gemeinsamer Ansatz. Teil A — Verfahren der Eignungsprüfung und Teil B — Gemeinsame Liste geeigneter Werkstoffe“, abrufbar über http://www.umweltbundesamt.de/wasser-e/themen/trinkwasser/4ms-initiative.htm.

Auszug 1 aus dem Dokument „EIGNUNG METALLENER WERKSTOFFE FÜR DIE VERWENDUNG IN PRODUKTEN IM KONTAKT MIT TRINKWASSER. Gemeinsamer Ansatz. Teil A — Verfahren der Eignungsprüfung, siehe Kapitel 2.

1.    Aufnahme metallener Werkstoffe in die Positivliste

Metallene Werkstoffe, die zur Herstellung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser (PKT-Produkte) verwendet werden, müssen auf der Positivliste stehen.

1.1.    Verfahren für die Aufnahme von Werkstoffen in die Positivliste

Werkstoffe werden nach bewährten Verfahren und unter Hinzuziehung nationaler Sachverständiger hauptverantwortlich auf nationaler Ebene geprüft. Aufgrund der Komplexität der Auslegung der Prüfergebnisse und der Anwendung der nachstehend beschriebenen Eignungskriterien sollte bei der Beschlussfassung jedoch ein Sachverständigenausschuss zu Rate gezogen werden.

Der Sachverständigenausschuss sollte über folgende Kompetenzen verfügen:

 Kompetenz in den Bereichen Korrosion und Metallabgabe

 Kompetenz in den Bereichen Toxikologie und Evaluierung der Trinkwasserhygiene

 Kenntnis der Art und Weise, auf die metallene Werkstoffe und Produkte bei der Trinkwasserbehandlung und -versorgung verwendet werden

Die zusammengeschlossenen vier Mitgliedstaaten (4MS) haben sich auf ein gemeinsames Verfahren für die Eignungsprüfung von Werkstoffen zwecks Aufnahme in eine gemeinsame Positivliste geeinigt. Dieses Verfahren ist in Teil B dieses Dokuments beschrieben.

1.2.    Aufbau der Positivliste

Die Positivliste umfasst unterschiedliche Kategorien metallener Werkstoffe.

Eine Kategorie ist definiert als:

eine Gruppe von Werkstoffen mit denselben Anwendungsmerkmalen, demselben Verhalten im Kontakt mit Trinkwasser und denselben Einschränkungen in Bezug auf die Wasserzusammensetzung und/oder die wasserberührte Oberfläche.

Die Positivliste definiert die Kategorie nach ihrer Zusammensetzung.

Für jede Kategorie gibt es einen Referenzwerkstoff.

Ein Referenzwerkstoff ist definiert als:

ein in eine Kategorie fallender Werkstoff, dessen Merkmale in Bezug auf die Metallabgabe ins Trinkwasser bekannt und reproduzierbar sind, dessen Zusammensetzung streng kontrolliert ist und dessen Gehalte an kritischen Elementen an der oberen Akzeptanzgrenze liegen. Dabei sind mögliche metallabgabehemmende Wirkungen bestimmter Bestandteile zu berücksichtigen.

In jeder Kategorie werden metallene Werkstoffe aufgeführt, die für die Verwendung in PKT-Produkten geeignet sind. Die Werkstoffe dürfen aufgrund der für die wasserberührte Oberfläche geltenden Beschränkungen nur für bestimmte Produkte verwendet werden (Tabelle 1).



Tabelle 1

Produktgruppen für metallene Werkstoffe

Produktgruppe

Beispiele für Produkte oder Bauteile

Angenommene wasserberührte Fläche

„a“

A

Rohre für die Trinkwasser-Installationen

Rohrleitungen für die Wasserverteilung ohne schützenden Überzug

100 %

B

Rohrverbinder

Ausrüstungsgegenstände

Bauteile in Pumpen für die Trinkwasser-Installationen

Bauteile in Ventilen für die Trinkwasser-Installation

10 %

C

Bewegliche Bauteile in Wasserzählern

Bauteile in Pumpen für die Wasserverteilung

Bauteile in Ventilen für die Wasserverteilung

1 %

—   Produktgruppe A: bis zu 100 % wasserberührte Fläche

In Trinkwasser-Installationen kann für Rohre sämtlicher Durchmesser ein und derselbe Werkstoff verwendet werden. Die wasserberührte Fläche kann zu quasi 100 % aus ein und demselben Werkstoff bestehen (z. B. Kupfer, verzinktem Stahl oder nichtrostendem Stahl). Zur Bewertung der Verwendungssicherheit ist vom höchstmöglichen Prozentsatz auszugehen. Mit der Eignung eines Werkstoffs zur Herstellung von Rohren ist für diesen Werkstoff auch die Eignung für alle anderen Verwendungen (z. B. Rohrverbinder, Komponenten usw.) nachgewiesen.

Diese Gruppe umfasst auch Werkstoffe für Metallrohrleitungen ohne schützenden Überzug für die Wasserverteilung und Wasseraufbereitung.

—   Produktgruppe B: bis zu 10 % wasserberührte Fläche

Rohrverbinder oder Ausrüstungsgegenstände, die für die Trinkwasser-Installation verwendet werden, können aus einem oder mehreren geringfügig unterschiedlichen Werkstoffen hergestellt sein. Die gängigsten Rohrverbinder/Ausrüstungsgegenstände bestehen aus bleihaltigen Kupferlegierungen. Aufgrund ihres Potenzials, Blei ins Wasser abzugeben, muss die wasserberührte Fläche von Produkten, die aus diesen Legierungen hergestellt werden, insgesamt beschränkt sein. Bei der Prüfung von Werkstoffen für derartige Produkte wird eine wasserberührte Fläche von 10 % angenommen.

Diese Gruppe umfasst auch Werkstoffe für metallene Bauteile in Pumpen und Ventilen die für die Trinkwasser-Installationen verwendet werden.

—   Produktgruppe C: weniger als 1 % wasserberührte Fläche

Aus technischen Gründen kann es sich als notwendig erweisen, kleine Bauteile aus nicht für die Produktgruppe B (Rohrverbinder und Ausrüstungsgegenstände) geeigneten Werkstoffen herzustellen. Für diese Bauteile können andere Werkstoffe mit höheren Abgaberaten akzeptiert werden, sofern ihre Verwendung keine nennenswerte Steigerung der Gesamtbelastung des Trinkwassers nach sich zieht. Die Verwendung derartiger Werkstoffe ist auf Bauteile beschränkt, die nicht mehr als 1 % der gesamten trinkwasserberührten Fläche ausmachen; so müsste beispielsweise das Gehäuse eines Wasserzählers aus einer für die Produktgruppe B geeignetem Werkstoff hergestellt werden, während ein bewegliches Teil aus einem für Produktgruppe C gelisteten Werkstoff gefertigt werden kann.

Diese Gruppe umfasst auch Werkstoffe für metallene Bauteile von Pumpen und Ventilen, die für die Wasserverteilung und Wasseraufbereitung verwendet werden.

1.3.    Für die Prüfung erforderliche Daten

Bewertungsgrundlage für die Aufnahme metallener Werkstoffe in die Positivliste sind die Ergebnisse der Langzeitprüfung nach EN 15664-1. Die Mindestprüfdauer beträgt sechs Monate und kann verlängert werden. Zusätzliche Prüfanforderungen zur Prüfung nach EN 15664-1 sind unter den Punkten 1.4 und 1.5 beschrieben.

Für die Listung eines Werkstoffs als Referenzwerkstoff für eine Kategorie ist eine erfolgreiche Prüfung nach EN 15664-1 mit unterschiedlichen Wässern notwendig (siehe EN 15664-2), die als repräsentativ für die Trinkwasserzusammensetzungen in der EU gelten.

Um einen Werkstoff in eine Kategorie aufzunehmen, muss nach EN 15664-1 eine Vergleichsprüfung mit dem Referenzwerkstoff durchgeführt werden. Für die Vergleichsprüfung reicht es aus, ein lokales Trinkwasser zu verwenden, sofern dieses hinreichend aggressiv ist (siehe EN 15664-2).

Die folgenden Angaben sind erforderlich:

 Prüfberichte nach EN 15664-1

 Prüfberichte über die Werkstoffzusammensetzung des Prüfkörpers

 Für jeden Werkstoff: Angaben zur Spannbreite der wichtigsten Legierungsbestandteile und die Höchstwerte für die unvermeidbaren Begleitelemente (Verunreinigungen). Diese Beschränkungen sind für Referenzwerkstoffe strenger als für kommerzielle Legierungen.

 Geltende EU-Werkstoffnorm(en)

 Werkstoffeigenschaften

 Produkte, die aus dem Werkstoff hergestellt werden sollen, und ihre Verwendungen (a-Faktor)

 Herstellungsprozess

 Weitere Informationen, die für die Eignungsprüfung relevant sind

1.4.    Vorgaben für den Prüfkörper

Für die Prüfung eines Werkstoffs nach EN 15664-1 müssen die Prüfkörper eine bestimmte Zusammensetzung aufweisen.

Alle Elemente mit einem maximalen Gehalt von mehr als 0,02 % könnten relevant sein und müssen bei der Zusammensetzung des in die Liste aufzunehmenden Werkstoffs angegeben werden. Bei unvermeidbaren Begleitelementen von weniger als 0,02 % muss der Hersteller der Legierungen/Werkstoffe garantieren, dass es nicht zu potenziell gesundheitsschädlichen Metallabgaben kommt.

Die Prüfkörper müssen wie folgt zusammengesetzt sein:

1.4.1.    Referenzwerkstoffe

Die zur Prüfung eines neuen Referenzwerkstoffs eingereichten Prüfkörper und die als Referenzwerkstoffe für die Vergleichsprüfungen verwendeten Prüfkörper müssen folgende Anforderungen erfüllen:

 Bestandteile und unvermeidbare Begleitelemente müssen innerhalb der angegebenen Bandbreite liegen.

Anmerkung: Die Zusammensetzung des Referenzwerkstoffs sollte für geeignet befunden werden, bevor die Prüfreihe anläuft. Die Bandbreite der Zusammensetzung sollte sehr eng sein, und der Referenzwerkstoff sollte eine für die Kategorie möglichst hohe Metallabgabe der kritischen Elemente aufweisen.

1.4.2.    Für Vergleichsprüfungen in Frage kommende Werkstoffe

Für Werkstoffe, für die Vergleichsprüfungen vorgesehen sind, müssen die Bandbreiten der Legierungsbestandteile und die zulässigen unvermeidbaren Begleitelemente festgelegt werden. Vergleichsprüfungen sind möglich, wenn die Legierungszusammensetzung des in Frage kommenden Werkstoffs der Definition einer existierenden Werkstoffkategorie entspricht.

Die Zusammensetzung der für die Prüfung verwendeten Prüfkörper muss restriktiver sein als die vorgegebene Bandbreite der Werkstoffzusammensetzung. Ausgehend von den vorliegenden Informationen über Kupferlegierungen muss die Zusammensetzung der Prüfkörper die folgenden Anforderungen erfüllen:

Bestandteile:

 Cu, Zn als Bestandteile müssen innerhalb der angegebenen Bandbreite liegen.

 As als Bestandteil muss mehr als 66 % der angegebenen Bandbreite ausmachen (Beispiel: Beträgt die angegebene Bandbreite ≤ 0,15 %, dann entsprechen 66 % der Bandbreite (0,15 %) 0,10 %; folglich sollte der Anteil dieses Elements 0,10 bis 0,15 % betragen.).

 Al, Si and P müssen weniger als 50 % der angegebenen Bandbreite ausmachen.

 Der Anteil aller anderen Bestandteile muss mehr als 80 % der angegebenen Bandbreite ausmachen (Beispiel: Beträgt die angegebene Bandbreite 1,6 bis 2,2 %, dann entsprechen 80 % der Bandbreite (0,6 %) 0,48 %; folglich sollte der Anteil der Elemente mehr als 2,08 % betragen.).

Unvermeidbare Begleitelemente:

 Die zu analysierenden unvermeidbaren Begleitelemente im Kontaktwasser (siehe Punkt 1.5) müssen mehr als 60 % des angegebenen Höchstgehalts betragen.

Für andere Nicht-Kupfer-Legierungen können andere Anforderungen gelten.

1.5.    Wasseranalyse

Wird ein neuer Referenzwerkstoff geprüft, so muss das Kontaktwasser nach EN 15664-1 auf alle Elemente untersucht werden, die in der Zusammensetzung des angegebenen Werkstoffs mehr als 0,02 % ausmachen, ausgenommen

 Sn, Si und P, sofern diese als Legierungsbestandteile vorhanden sind,

 Fe, Sn, Mn, Al, Si und P, sofern diese als unvermeidbare Begleitelemente in der Legierung vorhanden sind.

Bei Vergleichsprüfungen kann die Analyse des Kontaktwassers auf bestimmte Elemente begrenzt werden, die für jede Kategorie in der Positivliste aufgeführt sind.

1.6.    Eignungskriterien

Tabelle 2 enthält Empfehlungen für die durch die Abgabe metallener PKT-Produkte verursachten zulässigen Anteile an den Gesamtmetallkonzentrationen, die an den Entnahmestellen gemessen werden. Diese Angaben beruhen auf den zulässigen chemischen Parameterwerten und den Indikatorparameterwerten der Trinkwasserrichtlinie (TrinkwR). Die zulässigen Anteile wurden nach folgenden Grundsätzen hergeleitet:

 90 % für Elemente, bei denen metallene PKT-Produkte die einzige wichtige Kontaminationsquelle darstellen;

 50 % für Elemente, bei denen andere Kontaminationsquellen denkbar sind.

Für andere Parameter, die nicht in der TrinkwR aufgeführt sind, gelten die folgenden Kriterien:

 Zink: Dieses Element ist in den Konzentrationen, wie sie im Trinkwasser aus Wasserverteilungssystemen vorkommen, in denen Rohre aus verzinktem Stahl verwendet wurden, nicht giftig. Zink kann die Trinkwasserbeschaffenheit jedoch geschmacklich und optisch beeinträchtigen. Der empfohlene Referenzwert soll sicherstellen, dass Zink die ästhetisch einwandfreie Qualität von Trinkwasser nicht gefährdet (WHO, 2004).

 Zinn, Wismut, Molybdän, Titan: Diese Referenzwerte beruhen auf vorläufigen Bewertungen eines Toxikologieexperten (Fawell, 2003).

 Andere Metalle: Erforderlichenfalls werden für einen angemessenen Referenzwert Toxikologieexperten hinzugezogen.

Damit genügend Zeit für eine natürliche Deckschichtbildung bleibt, wird vorgeschlagen, dass das Prüfverfahren eine Entwicklungszeit von drei Monaten simuliert, während der ein leichtes Abweichen von der Referenzkonzentration toleriert wird.



Tabelle 2

Zulässige Anteile und Referenzkonzentrationen für die Aufnahme metallener Bestandteile metallener PKT-Produkten in die Positivliste

Parameter

Zulässiger Anteil metallener PKT-Produkte

Parameterwert der TrinkwR oder vorgeschlagener Referenzwert für TW

(μg/l)

Referenzkonzentration „RK“ für die Aufnahme in die Positivliste

(μg/l)

Teil B:  Chemische Parameter

Antimon

50 %

5

2,5

Arsen

50 %

10

5

Chrom

50 %

50

25

Cadmium

50 %

5

2,5

Kupfer

90 %

2 000

1 800

Blei

50 %

10

5

Nickel

50 %

20

10

Selen

50 %

10

5

Teil C:  Indikatorparameter

Aluminium

50 %

200

100

Eisen

50 %

200

100

Mangan

50 %

50

25

Andere: Nicht in der TrinkwR gelistet

Wismut

90 %

10

9

Molybdän

50 %

20

10

Zinn

50 %

6 000

3 000

Titan

50 %

15

7,5

Zink

90 %

3 000

2 700

1.7.    Aufnahme eines Referenzwerkstoffs für eine Kategorie oder eines nicht in eine gelistete Kategorie fallenden Werkstoffs

Das Hinzufügen eines Legierungsbestandteils oder die Veränderung der Zusammensetzung kann dazu führen, dass eine Legierung nicht mehr in eine der aufgeführten Kategorien fällt und dass diese Änderung das Metallabgabeverhalten des betreffenden Werkstoffs maßgeblich beeinflusst. In diesem Fall und für den Fall, dass eine Legierung als Referenzwerkstoff beurteilt werden soll, ist Folgendes mitzuteilen:

 die Angaben gemäß Punkt 1.3,

 soweit eine vorgeschlagene neue Werkstoffzusammensetzung nicht mit einer gelisteten Werkstoffkategorie vergleichbar ist: die vollständigen Ergebnisse von Prüfstandversuchen nach EN 15664-1, wobei mindestens drei unterschiedliche Trinkwässer nach EN 15664-2 verwendet wurden.

1.7.1.    Aufnahme eines Referenzwerkstoffs in die Positivliste

Die Auswertung der Ergebnisse der Prüfstandversuche (nach EN 15664-1) erfolgt auf Basis des arithmetischen Mittels der äquivalenten Rohrkonzentrationen ( mean of the equivalent pipe concentrations) MEPn(T).

Für alle Betriebszeiten (T) wird ein Durchschnitt der MEPn(T) der drei Prüfreihen auf einem Prüfstand berechnet: MEPa(T).

Der Werkstoff kann für eine Produktgruppe mit der angenommenen Kontaktfläche a (siehe Tabelle 1) in die Positivliste aufgenommen werden, wenn die Kriterien

I) MEPa(T) * a ≤ RC für T = 16, 21 und 26 Wochen,

II) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {12, 16}, {16, 21} und {21, 26} Wochen

für alle untersuchten Trinkwässer erfüllt sind.

Die Prüfung kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn Kriterium II nicht erfüllt ist. In diesem Fall wird der Werkstoff in die Positivliste aufgenommen, wenn das Kriterium

III) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {26, 39} und {39, 52} Wochen

für die untersuchten Trinkwässer erfüllt ist, mit denen Kriterium II nicht erfüllt war.

Der verfügbare Datensatz muss vollständig berücksichtigt werden. Für den Prüfstandversuch nach EN 15664-1 umfassen diese Daten

 die Ergebnisse einzelner Prüfreihen,

 die Ergebnisse bei 4-stündiger Stagnation und

 die Parameter der Wasserzusammensetzung.

Wurden zusätzlich zu den nach EN 15664-1 vorgesehenen Probenahmen weitere Stagnationsproben analysiert, so sind diese Daten bei der Prüfung ebenfalls zu berücksichtigen.

Der Sachverständigenausschuss entscheidet, ob die verfügbaren Daten von ausreichender Qualität sind (d. h. keine großen Unterschiede zwischen den drei Prüfreihen, Auslegung von Ausreißern), und wenn ja, ob der Werkstoff auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien in die Positivliste aufgenommen werden kann. Geeignete Werkstoffe werden zusammen mit der Kategorie als Referenzwerkstoffe in die Positivliste aufgenommen.

1.8.    Aufnahme von Werkstoffen in eine Werkstoffkategorie der Positivliste

Fällt die Zusammensetzung eines in Frage kommenden Werkstoffs nachweislich in eine bestimmte Kategorie, so kann der Werkstoff in die Positivliste aufgenommen werden, sofern eine in einem standardisierten Prüfstandversuch nach EN 15664-1 und unter Verwendung eines der Wässer im Sinne von EN 15664-2 durchgeführte Vergleichsprüfung mit dem betreffenden Referenzwerkstoff zufriedenstellende Ergebnisse erbringt.

Für jeden Werkstoff ist Folgendes mitzuteilen:

 die Angaben gemäß Punkt 1.3,

 die Ergebnisse der Vergleichsprüfung mit dem Referenzwerkstoff der Kategorie im Prüfstandversuch nach EN 15664-1.

1.8.1.    Aufnahme eines Werkstoffs in die Positivliste nach Vergleichsprüfung

Die Auswertung der Ergebnisse der Prüfstandversuche (nach EN 15664-1) erfolgt auf Basis des arithmetischen Mittels der äquivalenten Rohrkonzentrationen ( mean of the equivalent pipe concentrations) MEPn(T).

Für alle Betriebszeiten (T) wird ein Durchschnitt der MEPn(T) der drei Prüfreihen auf einem Prüfstand berechnet: MEPa(T).

Für den Referenzwerkstoff wird das arithmetische Mittel der äquivalenten Rohrkonzentrationen MEPa,RM(T) der drei Referenzprüfreihen berücksichtigt.

Der Werkstoff kann für eine Produktgruppe mit der angenommenen Kontaktfläche a des Referenzwerkstoffs (siehe Tabelle 1) in die Positivliste aufgenommen werden, wenn die Kriterien

I) MEPa(T) ≤ MEPa,RM(T) für T = 16, 21 und 26 Wochen,

II) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {12, 16}, {16, 21} und {21, 26} Wochen

für das untersuchte Trinkwasser erfüllt sind.

Die Prüfung kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn Kriterium II nicht erfüllt ist. In diesem Fall wird der Werkstoff in die Positivliste aufgenommen, wenn das Kriterium

III) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {26, 39} und {39, 52} Wochen

erfüllt ist.

Der verfügbare Datensatz muss vollständig berücksichtigt werden. Für den Prüfstand nach EN 15664-1 umfassen diese Daten

 die Ergebnisse einzelner Prüfreihen,

 die Ergebnisse bei 4-stündiger Stagnation und

 die Parameter der Wasserzusammensetzung.

Wurden zusätzlich zu den Pflichttests nach EN 15664-1 Stagnationswasserproben analysiert, so sind diese Daten bei der Prüfung ebenfalls zu berücksichtigen.

Der Sachverständigenausschuss entscheidet, ob die verfügbaren Daten für die durchzuführende Prüfung von ausreichender Qualität sind (d. h. keine großen Unterschiede zwischen den drei Prüfreihen, Auslegung von Ausreißern), und wenn ja, ob die Werkstoffe auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien in die Positivliste aufgenommen werden können. Geeignete Werkstoffe werden für die Kategorie des für die Vergleichsprüfung verwendeten Referenzwerkstoffs in die Positivliste aufgenommen.

Auszug 2 aus dem Bericht über die „EIGNUNG METALLENER WERKSTOFFE FÜR DIE VERWENDUNG IN PRODUKTEN IM KONTAKT MIT TRINKWASSER. Gemeinsamer Ansatz. Teil B — Gemeinsame Liste geeigneter Werkstoffe, siehe Kapitel 2.

Kupferlegierungen

1.8.1.1.    Kategorie



Kategoriegrenzen

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

≥ 57,0

Antimon

0,02

Zink

Rest

Arsen

0,02

Blei

≤ 3,5

Wismut

0,02

Aluminium

≤ 1,0

Cadmium

0,02

Eisen

≤ 0,5

Chrom

0,02

 Silizium

≤ 1,0

Nickel

0,2

Zinn

≤ 0,5

 
 



Zusammensetzung des Referenzwerkstoffs

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

57,0-59,0

Antimon

0,02

Zink

Rest

Arsen

0,02

Blei

1,9-2,1

Wismut

0,02

 
 

Cadmium

0,02

 
 

Chrom

0,02

 
 

Nickel

0,2

 
 

Aluminium

0,2

 
 

Eisen

0,3

 
 

 Silizium

0,02

 
 

Zinn

0,3

Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss:

Blei, Nickel, Kupfer, Zink

Hinzufügung von:

Für jedes Element: Eignungsfaktoren gemessen am genannten Referenzwerkstoff

1.8.1.2.    Geeignete Legierungen



Geeignete Legierung Messing B2 (auf Basis von CW617N CW612N)

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

57,0-60,0

Antimon

0,02

Zink

Rest

Arsen

0,02

Blei

1,6-2,2

Wismut

0,02

 
 

Cadmium

0,02

 
 

Chrom

0,02

 
 

Nickel

0,1

 
 

Aluminium

0,05

 
 

Eisen

0,3

 
 

 Silizium

0,03

 
 

Zinn

0,3

Produktgruppe B

Produktgruppe C

Deutscher Bericht über konormative Forschung RG_CPDW_01_074

Dossier John Nuttall (März 2006)



Geeignete Legierung Messing B1 (auf Basis von CW614N, CW603N)

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

57,0-62,0

Antimon

0,02

Zink

Rest

Arsen

0,02

Blei

2,5-3,5

Wismut

0,02

 
 

Cadmium

0,02

 
 

Chrom

0,02

 
 

Nickel

0,2

 
 

Aluminium

0,05

 
 

Eisen

0,3

 
 

 Silizium

0,03

 
 

Zinn

0,3

Produktgruppe C

Deutscher Bericht über konormative Forschung RG_CPDW_01_074

Dossier John Nuttall (März 2006)

1.8.1.3.    Kategorie



Kategoriegrenzen

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

≥ 61,0

Antimon

0,02

Zink

Rest

Wismut

0,02

Arsen

≤ 0,15

Cadmium

0,02

Blei

≤ 2,2

Chrom

0,02

Aluminium

≤ 1,0

Nickel

0,2

Eisen

≤ 0,5

 
 

 Silizium

≤ 1,0

 
 

Zinn

≤ 0,5

 
 



Zusammensetzung des Referenzwerkstoffs

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

61,0-63,0

Antimon

0,02

Zink

Rest

Wismut

0,02

Arsen

0,09-0,13

Cadmium

0,02

Blei

1,4-1,6

Chrom

0,02

Aluminium

0,5-0,7

Nickel

0,2

 
 

Eisen

0,12

 
 

 Silizium

0,02

 
 

Zinn

0,3

Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss:

Blei, Nickel, Arsen, Kupfer, Zink

Auf der Grundlage der Ergebnisse diesbezüglich laufender Forschungsarbeiten (der Industrie) werden die Legierungselemente (Bestandteile) und die unvermeidbaren Begleitelemente so begrenzt, dass die Legierungen in Trinkwässern jeder Art verwendet werden können.

Produktgruppe B

Produktgruppe C

Dossier John Nuttall (März 2006)

Hinzufügung von:

Für jedes Element: Eignungsfaktoren gemessen am genannten Referenzwerkstoff

1.8.1.4.    Kategorie



Kategoriegrenzen

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

Rest

Aluminium

0,01

Zink

≤ 6,5

Antimon

0,1

Zinn

≤ 13,0

Arsen

0,03

Blei

≤ 3,0

Wismut

0,02

Nickel

≤ 0,6

Cadmium

0,02

 
 

Chrom

0,02

 
 

Eisen

0,3

 
 

 Silizium

0,01



Zusammensetzung des Referenzwerkstoffs

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

Rest

Aluminium

0,01

Zink

5,9-6,2

Antimon

0,1

Zinn

3,9-4,1

Arsen

0,03

Blei

2,8-3,0

Wismut

0,02

Nickel

0,5-0,6

Cadmium

0,02

 
 

Chrom

0,02

 
 

Eisen

0,3

 
 

 Silizium

0,01

Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss:

Blei, Nickel, Antimon, Kupfer, Zink, Zinn

Hinzufügung von:

Für jedes Element: Eignungsfaktoren gemessen am vorgenannten Referenzwerkstoff

1.8.1.5.    Geeignete Legierungen



Geeignete Rotgusslegierungen GM1 (auf Basis von CC491K)

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

84,0-88,0

Aluminium

0,01

Zink

4,0-6,0

Antimon

0,1

Zinn

4,0-6,0

Arsen

0,03

Blei

2,5-3,0

Wismut

0,02

Nickel

0,1-0,6

Cadmium

0,02

 
 

Chrom

0,02

 
 

Eisen

0,3

 
 

 Silizium

0,01

Produktgruppe B

Produktgruppe C

Grundlage für den Vorschlag: Deutscher Bericht über konormative Forschung RG_CPDW_01_074; Dossier John Nuttall (März 2006)

Kupfer (coppers)

1.8.1.6.    Kategorie



Kategoriegrenzen

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

≥ 99,9

Andere insgesamt

≤ 0,1

Phosphor

≤ 0,04

 
 



Referenzzusammensetzung

Bestandteil

EN-Nummer

Cu-DHP

CW 024A

Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss:

Keine: Vergleichsprüfungen nicht erforderlich

1.8.1.7.    Geeignete Legierungen



Kupfer (Cu-DHP)

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Kupfer

≥ 99,9

Andere insgesamt

≤ 0,1

Phosphor

≤ 0,04

 
 

Produktgruppe A

Produktgruppe B

Produktgruppe C

Die Entstehung von Kupferverbindungen auf der Oberfläche von Kupferrohren und deren anschließende Auflösung wird stark von kleineren Komponenten der Wasserzusammensetzung beeinflusst. Bei bestimmten Wasserzusammensetzungen kann die Kupferauswaschungsrate unvertretbar hoch sein. Die Mitgliedstaaten müssen der Wasserwirtschaft und Lieferanten/Installateuren von Kupferrohrleitungen möglicherweise Orientierungshilfen mit Informationen über mögliche Verwendungsbeschränkungen an die Hand geben, die für Wasserzusammensetzungen mit hohem Risiko der Kupferauswaschung möglicherweise eingeführt werden müssen.

Die Verträglichkeit von Kupfer mit bestimmten Wasserbestandteilen muss nach harmonisierten Untersuchungs- und Bewertungsverfahren weiter erforscht werden.

Bedingungen für eine sichere Verwendung müssen sich auf Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen in verschiedenen Mitgliedstaaten stützen.

Die Kontamination von Trinkwasser durch Kupferrohre hängt von verschiedenen Merkmalen der Wasserzusammensetzung ab. Zurzeit gibt es keinen Konsens über das kombinierte und wechselseitige Zusammenwirken dieser Merkmale. Vor allem liegen nur unzulängliche Informationen über die Zusammensetzungsbandbreite von Trinkwässern vor, die wahrscheinlich zu Verstößen gegen die TrinkwR führen kann.

Für verzinnte Kupferrohre und verzinnte Kupferrohrverbindungen wird als Ausgangsmaterial Kupfer gemäß Ziffer 4.3.1 verwendet. Auf dieses Substrat wird in verschiedenen Prozessen eine Zinnschicht aufgelegt. Durch Diffusion von Kupferionen in die Zinnschicht bildet sich eine immer stärkere intermetallische Phase aus Zinn und Kupfer (η-Phase = Cu6Sn5).

1.8.1.8.    Kategorie



Kategoriegrenzen: Zinnschicht

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Zinn und Kupfer

99,90

Antimon

0,01

 
 

Arsen

0,01

 
 

Wismut

0,01

 
 

Cadmium

0,01

 
 

Chrom

0,01

 
 

Blei

0,01

 
 

Nickel

0,01



Referenzzusammensetzung

Kupferrohr gemäß EN 1057

Bestandteil

EN-Nummer

Cu-DHP

CW 024A

1.8.1.9.    Geeignete Legierungen



CW 024A-Kupfer mit einer Zinnschichtdicke von 1 μm und folgender Zusammensetzung:

Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Zinn

90

Antimon

0,01

Kupfer

< 10

Arsen

0,01

 
 

Wismut

0,01

 
 

Cadmium

0,01

 
 

Chrom

0,01

 
 

Blei

0,01

 
 

Nickel

0,01

Produktgruppe A

Produktgruppe B

Produktgruppe C

a

:

Rig Tests in representative German Drinking Waters, veröffentlicht: A. Baukloh, S. Priggemeyer, U. Reiter, B. Winkler, Chemically inner tinned Copper Pipes, Less Copper in Corrosive Drinking Waters, Metall 10-11 (1998) 592-600.

b

:

Prüfstandversuche nach DIN 50931 (Prüfstandversuch): Technischer Bericht DVGW/TZW, 2000

 Niederlande: nach BRL-K19005,

 Deutschland: nach DIN 50930, T6 und DVGW GW 392

 Dänemark, ETA

Galvanisierter Stahl

1.8.1.10.    Kategorie

Der beim galvanischen Verfahren entstehende Zinküberzug erfüllt die folgenden Anforderungen:



Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Zink

 

Antimon

0,01

 
 

Arsen

0,02

 
 

Cadmium

0,01

 
 

Chrom

0,02

 
 

Blei

0,05

 
 

Wismut

0,01

1.8.1.11.    Geeignete Legierungen

Der beim galvanischen Verfahren entstehende Zinküberzug erfüllt die folgenden Anforderungen:



Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Zink

 

Antimon

0,01

 
 

Arsen

0,02

 
 

Cadmium

0,01

 
 

Chrom

0,02

 
 

Blei

0,05

 
 

Wismut

0,01

Die folgende Formel wird vorgeschlagen als Mittel zur Feststellung von Wasserzusammensetzungen in Fällen, in denen die Korrosionsraten von galvanisiertem Stahl akzeptabel sind.

pH ≥ 7,5 oder freies CO2 ≤ 0,25 mmol/L

UND

Alkalinität ≥ 1,5 mmol/L

UND

S1 < 2 (Definition von S1 siehe unten)

UND

Calcium ≥ 0,5 mmol/L

UND

Leitfähigkeit ≤ 600 μS/cm bei 25 °C

UND

S2 < 1 oder S2 > 3 (Definition von S2 siehe unten)

image

Konzentrationen in mmol/l

image

Konzentrationen in mmol/l

Produktgruppe A

Produktgruppe B

Produktgruppe C

Sowohl in Frankreich (DTU 60.1/NF P 40-201) als auch in Deutschland (DIN 50930-3) gibt es gesetzliche Vorgaben für die Wasserzusammensetzung. Diese Grenzwerte beruhen auf praktischen Erfahrungen, die je nach Land jedoch auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck kommen. Der Vorschlag deckt im Wesentlichen dieselben Zusammensetzungen ab wie die nationalen Rechtsvorschriften und berücksichtigt vorhandene Ergebnisse aus der deutschen und der konormativen Forschung.

Der Vorschlag trägt auch den Empfehlungen der Norm EN 12502-3 (Risiko lokalisierter Korrosion) Rechnung. Durch Ablösung korrodierter Eisenteilchen führt die lokalisierte Korrosion häufig zu einer Verschlechterung der Wasserqualität.

Der Vorschlag beruht auf Ergebnissen aus der Untersuchung von Rohren aus galvanisiertem Stahl mit Bleikonzentrationen zwischen 1,0 % und 0,6 % in der Zinkschicht, wobei für Rohre mit geringeren Bleikonzentrationen ein ähnliches Verhalten vorausgesetzt wird.

Kohlenstoffstahl

Kohlenstoffstahl ohne dauerhaft schützende Deckschichten ist für den Kontakt mit Trinkwasser nicht geeignet.

Kohlenstoffstahl ohne schützende Deckschicht eignet sich für spezifische Verwendungszwecke (z. B. für Pumpen und Ventile) und nur für kleine Wasserkontaktflächen.

1.8.1.12.    Kategorie

Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten:



Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Eisen

 

Antimon

0,02

Kohlenstoff

≤ 2,11

Arsen

0,02

Chrom

≤ 1,0

Cadmium

0,02

Molybdän

≤ 1,0

Blei

0,02

Nickel

≤ 0,5

 
 

1.8.1.13.    Geeignete Legierungen

Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten:



Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

Eisen

 

Antimon

0,02

Kohlenstoff

≤ 2,11

Arsen

0,02

Chrom

≤ 1,0

Cadmium

0,02

Molybdän

≤ 1,0

Blei

0,02

Nickel

≤ 0,5

 
 

Produktgruppe C

Entwurf einer italienischen Regelung

Berechnung der möglichen Auswirkungen auf Trinkwasser

Gusseisen

Gusseisen ohne dauerhaft schützende Deckschichten ist für den Kontakt mit Trinkwasser nicht geeignet.

Gusseisen ohne schützende Deckschicht eignet sich für spezifische Verwendungszwecke (z. B. für Pumpen und Ventile) und nur für kleine Wasserkontaktflächen. Die Zusammensetzung muss geregelt werden.

1.8.1.14.    Kategorie

Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten:



Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

 
 

Antimon

0,02

Eisen

 

Arsen

0,02

Kohlenstoff

 

Cadmium

0,02

Chrom

≤ 1,0

Blei

0,02

Molybdän

≤ 1,0

 
 

Nickel

≤ 6,0

 
 

1.8.1.15.    Geeignete Legierungen

Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten:



Bestandteil

Massenanteil (%)

Unvermeidbare Begleitelemente

Höchstgehalt (%)

 
 

Antimon

0,02

Eisen

 

Arsen

0,02

Kohlenstoff

 

Cadmium

0,02

Chrom

≤ 1,0

Blei

0,02

Molybdän

≤ 1,0

 
 

Nickel

≤ 6,0

 
 

Produktgruppe C

Entwurf einer italienischen Regelung

Französische Regelung

Berechnung der möglichen Auswirkungen auf das Trinkwasser.