Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 15/01/2019

Fassung vom: 06/06/2015
Änderungen
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Artikel 5 - Beschluss 2011/333/EU

Artikel 5

Für Verwaltungszwecke erhält die Produktgruppe „Kopierpapier und grafisches Papier“ den Produktgruppenschlüssel „011“.