Artikel 83
Basiert die Berechnung eines Moduls oder Untermoduls der Basissolvenzkapitalanforderung auf den Auswirkungen eines Szenarios auf die Basiseigenmittel der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, werden bei dieser Berechnung alle folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
das Szenario hat keinen Einfluss auf den Betrag der in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Risikomarge;
das Szenario hat keinen Einfluss auf den Wert der latenten Steueransprüche und -schulden;
das Szenario hat keinen Einfluss auf den Wert der in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen künftigen Überschussbeteiligungen;
während des Szenarios werden von dem Unternehmen keine Maßnahmen des Managements ergriffen.
Die Neuberechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen, die sich aus der Ermittlung der Auswirkungen eines Szenarios auf die Basiseigenmittel der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nach Maßgabe des Absatzes 1 ergeben, hat keinen Einfluss auf den Wert künftiger Überschussbeteiligungen, und trägt allem Folgenden Rechnung:
unbeschadet des Absatzes 1 Buchstabe d künftigen Maßnahmen des Managements nach dem Szenario, sofern sie Artikel 23 erfüllen;
allen wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des Szenarios oder der unter Buchstabe a genannten Maßnahmen des Managements auf die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsnehmer vertragliche Optionen ausüben werden.