Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 292 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 292

Zusammenfassung

1.  
Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage enthält eine klare, knappe Zusammenfassung. Die Zusammenfassung des Berichts ist für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte verständlich.
2.  
In der Zusammenfassung werden etwaige wesentliche Änderungen in Bezug auf Geschäftstätigkeit und Leistung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, sein Governance-System, sein Risikoprofil, die Bewertung für Solvabilitätszwecke und das Kapitalmanagement im Berichtszeitraum herausgestellt.