Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 223 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 223

Verwendung des internen Modells

Auf Verlangen der Aufsichtsbehörden erläutern Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die unterschiedlichen Verwendungen ihres internen Modells und wie sie die Kohärenz zwischen den unterschiedlichen Ergebnissen gewährleisten, wenn das interne Modell für unterschiedliche Zwecke verwendet wird. Beschließen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, das interne Modell für einen Teil des Governance-Systems nicht zu verwenden, insbesondere in Bezug auf die Abdeckung wesentlicher Risiken, erläutern sie die Gründe hierfür.