Artikel 225
Verständnis des internen Modells
Das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens sowie die übrigen Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten, müssen auf Verlangen der Aufsichtsbehörden ihr Gesamtverständnis des internen Modells nachweisen können, was eine Kenntnis aller folgenden Aspekte voraussetzt:
Struktur des internen Modells und Art und Weise, wie das Modell auf die Geschäftstätigkeiten des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens abgestimmt und in sein Risikomanagementsystem integriert ist;
Geltungsbereich und Zweck des internen Modells und Risiken, die vom internen Modell abgedeckt bzw. nicht abgedeckt werden;
bei den Berechnungen im Rahmen des internen Modells angewandte allgemeine Methodik;
Grenzen des internen Modells;
im internen Modell berücksichtigte Diversifikationseffekte.