Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 30/07/2010
Änderungen
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Artikel 33 - Abschnitt Kosten

Artikel 33

Abschnitt „Kosten“

Der Abschnitt „Kosten“ des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger deckt sowohl die Kosten der Anlage in den Feeder-OGAW als auch sämtliche Kosten und Aufwendungen ab, die der Master-OGAW dem Feeder-OGAW unter Umständen berechnet.

Darüber hinaus werden dort die Kosten sowohl des Feeder-OGAW als auch des Master-OGAW im Betrag der laufenden Kosten des Feeder-OGAW zusammengerechnet.