Artikel 32
Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil“
(1) Wenn sich das Risiko- und Ertragsprofil des Feeder-OGAW unter welchem wichtigen Aspekt auch immer von dem des Master-OGAW unterscheidet, sind diese Tatsache und der entsprechende Grund im Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil“ des Dokuments mit den wesentlichen Informationen für den Anleger zu erläutern.
(2) Ebenso sind im Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil“ des Dokuments mit den wesentlichen Informationen für den Anleger jedwedes Liquiditätsrisiko und das Verhältnis zwischen den Erwerbs- und den Rücknahmevereinbarungen für den Master-OGAW und den Feeder-OGAW zu erläutern.