Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 19/12/2022
Änderungen
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Artikel 5 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 5

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2023.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.