Artikel 15
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex umfasst mindestens folgende Elemente:
eine klare Beschreibung der bereitzustellenden Eingabedaten und die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit Eingabedaten nach Maßgabe der Artikel 11 und 14 bereitgestellt werden,
die Bezeichnung der Personen, die Eingabedaten für den Administrator beisteuern können, und Verfahren zur Überprüfung der Identität der Kontributoren und jeglicher Submittenten sowie die Berechtigung jeglicher Submittenten, die im Auftrag eines Kontributors Eingabedaten beitragen,
Strategien, mit denen sichergestellt wird, dass ein Kontributor alle relevanten Eingabedaten bereitstellt,
die Systeme und Kontrollen, die ein Kontributor einrichten muss, dazu zählen:
Verfahren für die Bereitstellung von Eingabedaten, einschließlich der Pflicht des Kontributors zu der Angabe, ob es sich bei den Eingabedaten um Transaktionsdaten handelt und ob die Eingabedaten den Anforderungen des Administrators entsprechen,
Regeln für die Nutzung des Ermessensspielraums bei der Bereitstellung von Eingabedaten,
alle Anforderungen an die Validierung von Eingabedaten vor der Bereitstellung für den Administrator,
Regeln für das Führen von Aufzeichnungen,
die Pflicht zur Meldung verdächtiger Eingabedaten,
Anforderungen an den Umgang mit Interessenkonflikten.
Die ESMA berücksichtigt die unterschiedlichen Eigenschaften der Referenzwerte und Kontributoren, insbesondere in Bezug auf Unterschiede bei Eingabedaten und Methodik, die Manipulationsrisiken der Eingabedaten und die internationalen Konvergenz der Aufsichtspraxis in Bezug auf Referenzwerte.
Die ESMA legt der Kommission die Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 1. April 2017 vor.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards nach dem Verfahren der Artikel 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.