Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 23 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 23

Artikel 23

Die in den Artikeln 20 und 21 genannten Maßnahmen gelten auch für Familienmitglieder oder Personen, die politisch exponierten Personen bekanntermaßen nahestehen.