Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/07/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf ANHANG I beruht oder ihn konkretisiert.
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ANHANG I

ANHANG I

Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der Sorgfaltspflichten nach Artikel 13 Absatz 3 zu ergreifenden Maßnahmen Rechnung tragen müssen:

i) 

Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung,

ii) 

Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen,

iii) 

Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung.