Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2023
Änderungen
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Artikel 47 - Änderung der Richtlinie 2013/36/EU

Artikel 47

Änderung der Richtlinie 2013/36/EU

In Richtlinie 2013/36/EU wird folgender Artikel eingefügt:

„Artikel 54a

Artikel 53 und 54 berühren nicht die dem Europäischen Parlament gemäß Artikel 226 AEUV eingeräumten Prüfungsrechte.“