Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2023
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Artikel 45 - Weitere Initiativen zur verantwortungsvollen Kreditvergabe und -aufnahme

Artikel 45

Weitere Initiativen zur verantwortungsvollen Kreditvergabe und -aufnahme

Bis zum 21. März 2019 legt die Kommission einen umfassenden Bericht zur Beurteilung der weitergehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der privaten Überschuldung, die unmittelbar mit der Kreditvergabe im Zusammenhang steht, vor. Darin wird auch die Notwendigkeit einer Beaufsichtigung der Kreditregister und die Möglichkeit des Aufbaus flexiblerer und zuverlässigerer Märkte geprüft werden. Der Bericht wird gegebenenfalls von Gesetzgebungsvorschlägen begleitet werden.