Artikel 37
Anpassungen des Verlustdatensatzes im Zusammenhang mit der Berechnung von Verlusten und der Risikotaxonomie
Die Institute erfassen Verluste aus fusionierten oder erworbenen Unternehmen oder Geschäftsbereichen im Verlustdatensatz des meldenden Instituts mit den zur Einhaltung der Artikel 317 und 318 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erforderlichen Anpassungen.