Aktualisiert 08/09/2026
Tritt in Kraft am 23/09/2026

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 37 - Delegierte Verordnung 2026/1167

Artikel 37

Anpassungen des Verlustdatensatzes im Zusammenhang mit der Berechnung von Verlusten und der Risikotaxonomie

Die Institute erfassen Verluste aus fusionierten oder erworbenen Unternehmen oder Geschäftsbereichen im Verlustdatensatz des meldenden Instituts mit den zur Einhaltung der Artikel 317 und 318 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erforderlichen Anpassungen.