Artikel 32
Attribute
(1) Die Institute ordnen jedem Verlustereignis alle anwendbaren der folgenden Attribute zu:
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Attribute |
Beschreibung |
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Rechtsrisiko — Fehlverhalten |
Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52a Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. |
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Rechtsrisiko — außer Fehlverhalten |
Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52a Buchstaben a, b, c, e, f und g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. |
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Modellrisiko |
Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. |
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IKT-Risiko — nicht in Verbindung mit Cybervorfällen |
Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ausgenommen Verluste aus Cyberangriffen. |
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IKT-Risiko — in Verbindung mit Cybervorfällen |
Verluste durch Cyberangriffe im Sinne von Artikel 3 Nummer 14 der Verordnung (EU) 2022/2554. |
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Kreditrisiko (sofern nicht in den kreditrisikogewichteten Aktiva enthalten) |
Durch operationelle Risiken bedingte Verluste im Zusammenhang mit Kreditforderungen, einschließlich Kreditbetrug (vom Kunden auf eigene Rechnung oder von einem Dritten durch Identitätsdiebstahl begangen), nicht durchsetzbare Kreditverträge oder Ausfälle von Sicherheiten, die nicht beglichen wurden und nicht im risikogewichteten Positionsbetrag für das Kreditrisiko berücksichtigt werden. |
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Marktrisiko |
Die folgenden Ereignisse und die damit verbundenen Verluste werden als operationelles Risiko im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und Marktrisiken eingestuft:
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Drittparteienrisiko |
Verluste, die einem Institut im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistungen entstehen können, die von externen Dienstleistern oder Unterauftragnehmern dieses Dienstleisters erbracht werden, auch durch Auslagerungsvereinbarungen. Zu diesen Verlusten gehören Verluste aufgrund von Versäumnissen bei der angemessenen Verwaltung von Beziehungen zu Dritten und zu Risiken, einschließlich der Entwicklung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Rahmens für die Kontrolle externer Parteien (einschließlich der Sorgfaltspflicht, einschließlich der Auswahl von externen Dienstleistern, laufende Überwachung) oder der Festlegung und Umsetzung angemessener Vertragsmodelle/Leistungsvereinbarungen. |
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Umwelt, Sozial- und Governance-Risiken |
Verluste, die aus Umwelt-, physischen und Transitionsrisiken im Sinne von Artikel 4 Nummern 52e, 52f und 52g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entstehen können. Verluste, die aus Sozial- und Governance-Risiken im Sinne von Artikel 4 Nummern 52h und 52i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entstehen können. |
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Risiko der Grünfärberei |
Der Anwendungsbereich umfasst das Risiko der Grünfärberei in Bezug auf die Verluste, die sich aus Praktiken ergeben, bei denen nachhaltigkeitsbezogene Bekanntmachungen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und fair widerspiegeln. Diese Praktiken können für Verbraucher, Anleger oder andere Marktteilnehmer irreführend sein. |
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Geschäftsfortführung |
Versäumnis, einen angemessenen Rahmen für das Geschäftsfortführungsmanagement und das Ereignismanagement bereitzustellen und aufrechtzuerhalten (einschließlich der in den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2554 und in den Artikeln 24, 25 und 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 (5) der Kommission genannten Aspekte der IKT-Geschäftsfortführung und der IKT-Wiederherstellung und -Reaktion), einschließlich unzureichender Geschäftsfortführungspläne. |
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Privatkundengeschäft (einschließlich Bank- und Wertpapierprovisionsgeschäft) |
Operationelle Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit Kleinanlegern, einschließlich:
Die Liste der Geschäftsbereiche für dieses Attribut umfasst:
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Handel (Trading und Sales) |
Operationelle Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit Geschäftsbereichen wie durchlaufendes Geschäft und Vertrieb, Maklertätigkeit, Market-Making, Treasury, Positionsübernahme und von Handelstischen im Sinne von Artikel 4 Nummer 144 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwaltete Eigenpositionen. Die Liste der Produkte für dieses Attribut umfasst:
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Firmenkundengeschäft (Commercial Banking) |
Operationelle Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit Geschäftsbereichen wie Kreditvergabe und Einlagen, Garantien, Leasing und Factoring, Handelsfinanzierung, Projektfinanzierung, Immobilien. |
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Sonstige Geschäftsfelder (einschließlich Unternehmensfinanzierung, Zahlung und Abrechnung, Vermögensverwaltung, Agenturdienstleistungen, Unternehmensposten) |
Dieses Attribut umfasst die verbleibenden operationellen Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit anderen als den in den Attributen „Privatkundengeschäft“, „Handel“ und „Firmenkundengeschäft“ genannten Geschäftsbereichen, einschließlich der Folgenden:
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(5) Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 der Kommission vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens (ABl. L, 2024/1774, 25.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1774/oj). |
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(2) Abweichend von Absatz 1 ordnen die Institute jedem Verlustereignis mindestens ein Attribut aus „Privatkundengeschäft (einschließlich Bank- und Wertpapierprovisionsgeschäft)“, „Handel“, „Firmenkundengeschäft“ und „Sonstige Geschäftsfelder (einschließlich Unternehmensfinanzierung, Zahlungsverkehr und Abrechnung, Vermögensverwaltung, Agenturdienstleistungen, Unternehmensposten)“ zu.
(3) Abweichend von Absatz 1 ordnen die Institute die Attribute „Rechtsrisiko — Fehlverhalten“, „Rechtsrisiko — außer Fehlverhalten“ und „Modellrisiko“ den Ereignisarten der Stufe 1 und den Kategorien der Stufe 2 gemäß dem Anhang zu.