Aktualisiert 08/09/2026
Tritt in Kraft am 23/09/2026

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Artikel 32 - Delegierte Verordnung 2026/1167

Artikel 32

Attribute

(1)   Die Institute ordnen jedem Verlustereignis alle anwendbaren der folgenden Attribute zu:

Attribute

Beschreibung

Rechtsrisiko — Fehlverhalten

Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52a Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

Rechtsrisiko — außer Fehlverhalten

Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52a Buchstaben a, b, c, e, f und g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

Modellrisiko

Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

IKT-Risiko — nicht in Verbindung mit Cybervorfällen

Im Sinne von Artikel 4 Nummer 52c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ausgenommen Verluste aus Cyberangriffen.

IKT-Risiko — in Verbindung mit Cybervorfällen

Verluste durch Cyberangriffe im Sinne von Artikel 3 Nummer 14 der Verordnung (EU) 2022/2554.

Kreditrisiko (sofern nicht in den kreditrisikogewichteten Aktiva enthalten)

Durch operationelle Risiken bedingte Verluste im Zusammenhang mit Kreditforderungen, einschließlich Kreditbetrug (vom Kunden auf eigene Rechnung oder von einem Dritten durch Identitätsdiebstahl begangen), nicht durchsetzbare Kreditverträge oder Ausfälle von Sicherheiten, die nicht beglichen wurden und nicht im risikogewichteten Positionsbetrag für das Kreditrisiko berücksichtigt werden.

Marktrisiko

Die folgenden Ereignisse und die damit verbundenen Verluste werden als operationelles Risiko im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und Marktrisiken eingestuft:

a)

Ereignisse aufgrund von operationellen Fehlern und Fehlern bei der Dateneingabe wie:

i)

Fehler und Mängel bei der Einführung oder Ausführung von Aufträgen,

ii)

Datenverluste oder Missverständnisse beim Datenfluss zwischen den Abteilungen des Instituts,

iii)

Fehler bei der Einstufung,

iv)

falsche Spezifikationen von Geschäften im Termsheet, darunter Fehler im Zusammenhang mit Transaktionsbeträgen, Fälligkeiten und finanziellen Aspekten,

b)

Ereignisse aufgrund von Mängeln bei internen Kontrollen wie:

i)

Mängel bei der ordnungsgemäßen Ausführung eines Auftrags, um im Falle nachteiliger Preisschwankungen eine Marktstellung glatt zu stellen,

ii)

nicht genehmigte Positionen, die über die zugewiesenen Grenzen hinausgehen, im Zusammenhang mit allen Arten von Risiken,

c)

Ereignisse aufgrund unzureichender Datenqualität und mangelnder Verfügbarkeit eines IT-Umfelds, z. B. technische Defizite beim Zugang zum Markt, wodurch der Abschluss von Verträgen verhindert wird.

Drittparteienrisiko

Verluste, die einem Institut im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistungen entstehen können, die von externen Dienstleistern oder Unterauftragnehmern dieses Dienstleisters erbracht werden, auch durch Auslagerungsvereinbarungen.

Zu diesen Verlusten gehören Verluste aufgrund von Versäumnissen bei der angemessenen Verwaltung von Beziehungen zu Dritten und zu Risiken, einschließlich der Entwicklung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Rahmens für die Kontrolle externer Parteien (einschließlich der Sorgfaltspflicht, einschließlich der Auswahl von externen Dienstleistern, laufende Überwachung) oder der Festlegung und Umsetzung angemessener Vertragsmodelle/Leistungsvereinbarungen.

Umwelt, Sozial- und Governance-Risiken

Verluste, die aus Umwelt-, physischen und Transitionsrisiken im Sinne von Artikel 4 Nummern 52e, 52f und 52g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entstehen können. Verluste, die aus Sozial- und Governance-Risiken im Sinne von Artikel 4 Nummern 52h und 52i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entstehen können.

Risiko der Grünfärberei

Der Anwendungsbereich umfasst das Risiko der Grünfärberei in Bezug auf die Verluste, die sich aus Praktiken ergeben, bei denen nachhaltigkeitsbezogene Bekanntmachungen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und fair widerspiegeln. Diese Praktiken können für Verbraucher, Anleger oder andere Marktteilnehmer irreführend sein.

Geschäftsfortführung

Versäumnis, einen angemessenen Rahmen für das Geschäftsfortführungsmanagement und das Ereignismanagement bereitzustellen und aufrechtzuerhalten (einschließlich der in den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2554 und in den Artikeln 24, 25 und 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 (5) der Kommission genannten Aspekte der IKT-Geschäftsfortführung und der IKT-Wiederherstellung und -Reaktion), einschließlich unzureichender Geschäftsfortführungspläne.

Privatkundengeschäft (einschließlich Bank- und Wertpapierprovisionsgeschäft)

Operationelle Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit Kleinanlegern, einschließlich:

a)

natürliche Personen,

b)

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne von Artikel 5 Nummer 9 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

Die Liste der Geschäftsbereiche für dieses Attribut umfasst:

a)

Privatkundengeschäft: Kredit- und Einlagengeschäft, Zahlungsverkehrs- und Sparkonten, Geldautomatendienstleistungen, Bankdienstleistungen, Finanzierungsleasing, Garantien und Verpflichtungen, Treuhand- und Nachlassangelegenheiten, Anlageberatung, Kartendienstleistungen (Debit- und Kreditkarten, Händler-, Geschäfts- und Firmenkarten, Eigenmarken),

b)

Wertpapierprovisionsgeschäft (Retail Brokerage) Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen, Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung.

Handel (Trading und Sales)

Operationelle Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit Geschäftsbereichen wie durchlaufendes Geschäft und Vertrieb, Maklertätigkeit, Market-Making, Treasury, Positionsübernahme und von Handelstischen im Sinne von Artikel 4 Nummer 144 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwaltete Eigenpositionen.

Die Liste der Produkte für dieses Attribut umfasst:

a)

Aktien: Aktienportfolios und -indizes,

b)

festverzinsliche Wertpapiere und Handel mit Schuldtiteln,

c)

Devisen,

d)

Rohstoffe und Energieerzeugnisse,

e)

Geldmarkt, Finanzierung, Repogeschäfte und Wertpapierleihgeschäfte,

f)

Derivate.

Firmenkundengeschäft (Commercial Banking)

Operationelle Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit Geschäftsbereichen wie Kreditvergabe und Einlagen, Garantien, Leasing und Factoring, Handelsfinanzierung, Projektfinanzierung, Immobilien.

Sonstige Geschäftsfelder (einschließlich Unternehmensfinanzierung, Zahlung und Abrechnung, Vermögensverwaltung, Agenturdienstleistungen, Unternehmensposten)

Dieses Attribut umfasst die verbleibenden operationellen Ereignisse und Verluste im Zusammenhang mit anderen als den in den Attributen „Privatkundengeschäft“, „Handel“ und „Firmenkundengeschäft“ genannten Geschäftsbereichen, einschließlich der Folgenden:

a)

Unternehmensfinanzierung/-beratung: Fusionen und Erwerbe, Übernahmegarantien, Privatisierungen, Verbriefungen, Börsengänge und Privatplatzierungen, Beratungsdienste, kommunale und staatliche Finanzen, Geschäftsbankgeschäft,

b)

Zahlungsverkehr und Verrechnung für externe Kunden: Zahlungen und Einziehungen, Geldtransfers, Bargeld- und Wertpapierclearing und -abwicklung, Zahlungs- und Abwicklungsverluste im Zusammenhang mit den eigenen Tätigkeiten eines Instituts werden in das betroffene Geschäftsfeld einbezogen,

c)

Agenturdienstleistungen für Rechnung von Kunden: Verwahrungsdienste (Treuhanddienstleistungen, Hinterlegungsscheine, Kapitalmaßnahmen usw.), Treuhandgesellschaften und Agenturen (Emittenten und Zahlstellen),

d)

Vermögensverwaltung: diskretionäre und nichtdiskretionäre Fondsverwaltung, einschließlich Portfolioverwaltung (gepoolt, getrennt, Privatkunden, institutionell, geschlossen, offen, Private Equity),

e)

Unternehmensposten: bei Posten ausschließlich auf Unternehmensebene, einschließlich solcher, die das Leitungsorgan betreffen, bei fehlerhaften Abschlüssen oder anderen Ereignissen, die nur in der Unternehmenszentrale kategorisiert werden können.

(5)  Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 der Kommission vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens (ABl. L, 2024/1774, 25.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1774/oj).

(2)   Abweichend von Absatz 1 ordnen die Institute jedem Verlustereignis mindestens ein Attribut aus „Privatkundengeschäft (einschließlich Bank- und Wertpapierprovisionsgeschäft)“, „Handel“, „Firmenkundengeschäft“ und „Sonstige Geschäftsfelder (einschließlich Unternehmensfinanzierung, Zahlungsverkehr und Abrechnung, Vermögensverwaltung, Agenturdienstleistungen, Unternehmensposten)“ zu.

(3)   Abweichend von Absatz 1 ordnen die Institute die Attribute „Rechtsrisiko — Fehlverhalten“, „Rechtsrisiko — außer Fehlverhalten“ und „Modellrisiko“ den Ereignisarten der Stufe 1 und den Kategorien der Stufe 2 gemäß dem Anhang zu.