Aktualisiert 08/09/2026
Tritt in Kraft am 23/09/2026

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 31 - Delegierte Verordnung 2026/1167

Artikel 31

Einstufung in Stufe 2 der Ereignisart der Stufe 1 „Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement“

Die Institute stufen jedes gemäß Artikel 24 als „Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement“ eingestufte Verlustereignis in eine der folgenden Kategorien der Stufe 2 ein:

Einstufung in Stufe 2 von „Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement“

Beschreibung

Laufende Nummer

Verarbeitungs-/Ausführungsfehler

Fehler bei der korrekten oder angemessenen Abwicklung, Überwachung und Ausführung von Transaktionen (einschließlich Eingabefehlern („Fat Finger“) oder anderer Prozesse (einschließlich Veränderungsprogrammen, die sich von denen der IKT unterscheiden).

7.1

Versäumnisse bei der Verwaltung von Kundenkonten

Unzureichende Verwaltung des Kundenportfolios/der Anlagen, einschließlich des nicht genehmigten Zugangs zu Konten, falscher Kundendaten (Verluste erlitten), fahrlässiger Verluste oder Schäden an Kundenvermögen.

7.2

Versäumnisse bei Rechten/Pflichten

Nichteinhaltung der geeigneten Vorgehensweise im Umgang mit rechtlichen Verfahren. Mangelhafte Verwaltung vertraglicher und außervertraglicher Rechte/Verpflichtungen. Diese Kategorie umfasst alle Ausführungsfehler im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren und Prozessen, auch bei der Berichterstattung an externe Parteien wie Steuer- und Aufsichtsbehörden. Verstöße gegen die rechtlichen Verpflichtungen der Organisation, Rechtsstreitigkeiten und Prozesse fallen nicht darunter.

7.3

Erfassung und Verarbeitung von Daten

Versäumnis, Daten, einschließlich aller Arten von Daten, z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten und geschützte Daten der Organisation, angemessen zu verwalten und zu pflegen, unter Ausschluss von Verstößen gegen den Datenschutz und unsachgemäßer Handhabung der Vertraulichkeit.

7.4

Umsetzung und Nutzung von Modellen

Fehlerhafte Umsetzung eines Modells, auch wenn dieses Modell möglicherweise richtig ist.

Verwendung eines Modells in einem falschen Kontext, auch wenn dieses Modell möglicherweise richtig ist und korrekt umgesetzt wird.

7.5