Artikel 30
Einstufung in Stufe 2 der Ereignisart der Stufe 1 „Geschäftsunterbrechungen und Systemausfälle“
Die Institute stufen jedes gemäß Artikel 24 als „Geschäftsunterbrechungen und Systemausfälle“ eingestufte Verlustereignis in eine der folgenden Kategorien der Stufe 2 ein:
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Einstufung in Stufe 2 von „Geschäftsunterbrechungen und Systemausfälle“ |
Beschreibung |
Laufende Nummer |
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Infrastruktur- und Systemausfall |
Infrastruktur- und Systemausfall aufgrund von Ausfällen interner Anwendungen, Ausfällen von internen Netzen, Informationssystemen und Support, Ausfällen bei Versorgern und beim externen Support, Ausfällen der Infrastruktur, Ausfällen bei IKT-Veränderungsprogrammen. |
6.1 |
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Geschäftsunterbrechung |
Geschäftsunterbrechung aufgrund der Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Arbeitsplätzen. |
6.2 |