Aktualisiert 08/09/2026
Tritt in Kraft am 23/09/2026

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 28 - Delegierte Verordnung 2026/1167

Artikel 28

Einstufung in Stufe 2 der Ereignisart der Stufe 1 „Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken“

Die Institute stufen jedes gemäß Artikel 24 als „Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken“ eingestufte Verlustereignis in eine der folgenden Kategorien der Stufe 2 ein:

Einstufung in Stufe 2 von „Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken“

Beschreibung

Laufende Nummer

Falscher Umgang mit Kunden/Nichterfüllung von Pflichten gegenüber Kunden

Unpassendes Verhalten gegenüber Kunden und tatsächliche oder potenzielle Nichteinhaltung der Pflichten gegenüber Kunden.

4.1

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten/unsachgemäße Handhabung der Vertraulichkeit

Unangemessene Offenlegung oder Missbrauch vertraulicher Informationen.

4.2

Unangemessene Marktpraktiken, Kartell/Wettbewerb

Ausübung von Geschäftstätigkeiten, die gegen Handelsregeln und -standards verstoßen, einschließlich aller Arten von Marktmissbrauch und -manipulation

Verstöße gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht, bei denen das Institut nicht im bestmöglichen Interesse seiner Kunden handelt.

4.3

Unangemessener Vertrieb und unangemessenes Marketing, einschließlich Versäumnissen beim Vertriebsservice

Unangemessene/unzureichende Vertriebsmittel für Waren und Dienstleistungen und unangemessene/fehlerhafte Direktmarketingpraktiken

Versäumnisse beim Vertriebsservice umfassen fehlenden Service vor dem Kauf und fehlenden Service nach dem Kauf. Versäumnisse vor dem Verkauf sind unzureichende/unangemessene Dienstleistungen an Kunden vor dem Verkauf, einschließlich missbräuchlicher Verkäufe und unzureichender Beratung. Versäumnisse nach dem Verkauf bezieht sich auf unzureichende/unangemessene Dienstleistungen für Kunden nach dem Kauf, einschließlich des Versäumnisses, auf Beschwerden der Kunden über schlechten Verkaufsservice innerhalb der von der Aufsichtsbehörde definierten Zeitrahmen zu reagieren.

4.4

Finanzkriminalität

Das Risiko von Geldwäsche, Versäumnissen im Zusammenhang mit dem Know-Your-Customer-Verfahren (KYC) und Verstößen gegen Sanktionen. Diese Kategorie umfasst:

a)

Nichteinhaltung der durch Sanktionen auferlegten Beschränkungen, einschließlich durch operationelle Risiken bedingte Ereignisse aufgrund fehlerhafter Transaktionen, an denen sanktionierte Länder beteiligt sind;

b)

Beteiligung an Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, einschließlich Versäumnissen im KYC-Prozess.

4.5

Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen, die nicht ausdrücklich anderen Ereignisarten oder Kategorien zugeordnet sind

Verstoß gegen rechtliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtungen, mit Ausnahme derjenigen, die spezifisch anderen Ereignisarten oder Kategorien zugewiesen sind, einschließlich der rechtlichen Verpflichtungen des Instituts und der von Regulierungs- und Steuerbehörden auferlegten Verpflichtungen.

Diese Kategorie umfasst:

a)

Betrieb ohne die erforderliche Genehmigung, Lizenz, Zertifizierung oder Registrierung,

b)

Steuerhinterziehung.

Wird eine Steuerhinterziehung begangen, um bewusst gegen die Steuervorschriften zu verstoßen, ordnen die Institute das Verlustereignis dem Ereignis 1.3 zu.

4.6

Unangemessenes Produkt- und Dienstleistungsdesign

Mängel bei der Konzeption von Produkten oder Dienstleistungen, die sich an Kunden richten, sodass die Konzeption eines Produkts/einer Dienstleistung nicht den Bedürfnissen des Kunden entspricht.

4.7

Modellmethodik

Verluste aufgrund von Fehlern im Modell selbst, einschließlich der Modellgestaltung, falscher Formeln, Methoden und zugrunde liegender Annahmen. Wenn Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) Bestandteile des Modells sind, könnte ein Fehler aufgrund dieser Technologie in den Anwendungsbereich des Modellrisikos fallen.

4.8