Artikel 26
Einstufung in Stufe 2 der Ereignisart der Stufe 1 „Externer Betrug“
Die Institute stufen jedes gemäß Artikel 24 als „Externer Betrug“ eingestufte Verlustereignis in eine der folgenden Kategorien der Stufe 2 ein:
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Einstufung in Stufe 2 von „Externer Betrug“ |
Beschreibung |
Laufende Nummer |
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Von Kunden des Instituts begangener Betrug |
Betrügerische Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit Datendiebstahl oder Datenmanipulation stehen und von einem Kunden des Instituts begangen wurden, auch in Absprache mit einer anderen Person. |
2.1 |
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Nicht von Kunden des Instituts begangener Betrug |
Betrügerische Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit Datendiebstahl oder Datenmanipulation stehen und nicht von einem Kunden des Instituts begangen wurden, einschließlich durch die Identität einer anderen unwissenden Person. |
2.2 |
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Datendiebstahl und -manipulation |
Daten, die durch jegliche Mittel, einschließlich Cyberangriffe, aus Banksystemen gestohlen oder darin böswillig manipuliert wurden. Dies umfasst alle Arten von Daten, z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten und die geschützten Daten des Instituts. |
2.3 |
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Raub, Einbruch und Diebstahl von Sachvermögenswerten |
Raub, Einbruch und Diebstahl von Sachvermögenswerten durch Dritte. |
2.4 |